Vorlage - 2021/22-131
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zarpen nimmt die Jahresabrechnung des Einrichtungsträgers „DRK“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und trägt den kommunalen Anteil für die Gemeinde Zarpen in Höhe von 70.016,83 €.
Sachverhalt:
Die Finanzabrechnung für das Jahr 2020 durch den Träger „Deutsches Rotes Kreuz – DRK“ liegt der Gemeinde Zarpen vor – siehe Anlage.
Die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen haben auf der Grundlage des Finanzplanes für das Jahr 2020 eine Vorauszahlung in Höhe von insgesamt 58.000,00 € geleistet.
Vorauszahlung für 2020: Gemeinde Zarpen 40.600,00 €
Gemeinde Mönkhagen 17.400,00 €
58.000,00 €
Entsprechend der Abrechnung ist eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 76.757,11 € für beide Gemeinden entstanden:
Ausgaben | 207.776,04 € |
Einnahmen | 73.018,93 € |
Defizit / Anteil der Kommunen | 134.757,11 € |
abgzl. Abschlagszahlungen | 58.000,00 € |
Nachzahlung der Kommunen | 76.757,11 € |
Ein Defizit in dieser Höhe ist im Wesentlichen entstanden durch u.a.:
- Höhere Personalkosten
- Höherer Verwaltungsaufwand
- Höhere Betriebskosten
- Geringere Elternbeiträge
- Geringere Fördereinnahmen
Aufgrund der anteiligen Belegung durch Zarpener und Mönkhagener Kinder teilt sich der Defizitausgleich wie folgt auf:
Zarpen 175,0 Monate = 82,16 %
Mönkhagen 38,0 Monate = 17,84 %
Die Gemeinde Zarpen hat somit einen Betrag in Höhe von 70.016,83 € aus dem Gesamtdefizit zu leisten. – siehe Anlage
Unabhängig von der Jahresrechnung 2020 wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die KiTa-Reform vom 01.08.2020 auf den 01.01.2021 verschoben wurde. Die Elternbeiträge wurden jedoch schon zum 01.08.2020 „gedeckelt“. Der hierdurch entstandene Einnahmeausfall wurde mit einem einmaligen Landeszuschuss „entschädigt“.
Anlage/n:
Anlagen:
2021-05-12_Jahresabschluss 2020
2021-10-27_Jahresabschluss 2020_Abrechnung zwischen den Gemeinden
2021-11-15_Jahresabschluss 2020_Abrechnung zwischen den Gemeinden_Seite 2