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Vorlage - 2021/16-072  

Betreff: Wirtschaftsplan 2021 der Ev.-Luth. KiTa "Unterm Himmelszelt"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
09.05.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Heilshoop nimmt den durch den Träger erstellten Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 zu Kenntnis.


Sachverhalt:

Die Kirchenkreisverwaltung Plön-Segeberg führt die KiTa´s Zarpen und Heilshoop in einem Wirtschaftsplan unter verschiedenen Kostenstellen. Die KiTa „Unterm Himmelszelt“ wird unter der Kostenstelle 580001 geführt. In der Anlage ist somit der durch die Kirche erstellte Haushaltplan 2021 einschließlich Zarpen.

 

Der Planentwurf des Trägers, eingegangen im Juni 2021, sieht Einnahmen sowie Ausgaben in Höhe von jeweils 173.300,00 € vor.

 

Die Gemeinde Heilshoop hat an den Träger im Jahre 2021 insgesamt 128.010,00 € an SQKM-Mitteln überwiesen. Dies ist die Differenz zwischen den Gesamteinnahmen und den voraussichtlichen Elternbeiträgen, somit das voraussichtliche Defizit bzw. der kommunale Zuschuss.

 

Die Standortgemeinde Heilshoop hat im Jahre 2021 SQKM-Mittel in Höhe von 153.033,00 €

vom den Kreis Stormarn erhalten.

 

Sollte die Jahresabrechnung für das Jahr 2021 den Wirtschaftsplan wiederspiegeln, könnten rund 25.023,00 € an SQKM-Mitteln bei der Gemeinde verbleiben.

 

Anzumerken ist, dass es aktuell noch keinen Mietvertrag und keine Abrechnung für die Heiz- und Betriebskosten gibt.

 

Zu den sogenannten Sachkosten einer KiTa (siehe auch Trägervertrag ab 01.01.2021) gehören auch die Kosten für eine Miete und die Heiz-/Betriebskosten des Gebäudes. Es ist erforderlich, einen Mietvertrag mit dem Träger zu schließen.

 

Hinweis: Ab 2025 werden die SQKM-Mittel nicht mehr an die Standortgemeinde, sondern an den Träger ausgezahlt. Sofern dem Träger nicht die Kosten für die Nutzung und Bewirtschaftung der Einrichtung über einen Mietvertrag und eine Nebenkostenabrechnung auferlegt werden, würden diese Kosten unverändert bei der Gemeinde Heilshoop verbleiben. Der Abschluss eines Mietvertrages für die Nutzung der gemeindlichen Räume ist unbedingt erforderlich.


Anlage/n:

Anlage/n:

2021-07-07_Haushaltsplan 2021 (einschl. Zarpen)

2021-08-13_Vergleich HH-Planentwurf 2021 zum HH-Plan 2020_kita

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