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Vorlage - 2021/23-178  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
04.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn (offen)   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
15.11.2021 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_Satzung Amt Nordstormarn 2022  
2_Finanzausgleich 2022  
3_Vorbericht Amt Nordstormarn 2022  
4_Ergebnis Amt Nordstormarn 2022  
5_Finanzplan Amt Nordstormarn 2022  
6_Schulumlage 2022  
7_Investitionen Amt Nordstormarn 2022  
8_Teilergebnispläne Amt Nordstormarn 2022  

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung beschlossen:

a) der Haushaltsplan für das Jahr 2022

b) die Urschrift der Niederschrift beigefügten Haushaltssatzung des Amtes Nordstormarn.

 

Der Amtsausschuss ermächtigt § 18 Amtsordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 4 Gemeindeordnung den Amtsdirektor bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Aufgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 3.000,- im Einzelfall nicht überschritten wird. 


Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes basiert auf:

 

-       den vorläufigen Rechnungsergebnissen des Jahres 2020

-       hinsichtlich der Berechnung der vorläufigen Amtsumlage auf den nachkalkulierten Werten des Jahres 2021 sowie dem Haushaltserlass (FAG) vom 21.09.2021

-       und den als Vorschlag durch die Amtsverwaltung eingebrachten Vorhaben für das Jahr 2020.

 

Der Haushaltsplan des Amtes Nordstormarn umfasst den insoweit selbstständigen Teilhaushalt der Grundschule Zarpen, bestehend aus drei Produktbereichen:

211020 - Grundschule Zarpen

211021 - offene Ganztagsschule Zarpen

241010 - Schülerbeförderung Grundschule Zarpen

Der Schulverband Zarpen hat über seinen Haushalt am 15.11.2021 in eigene Verantwortung beschlossen. Die weiteren Ausführungen beziehen deshalb diese Teilhaushalte nicht mit ein.

 

a) Ergebnisplan

 

Nach wie vor stellen die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und die Bewältigung ihrer wirtschaftlichen und fiskalischen Folgen alle staatlichen Ebenen vor große Herausforderungen. Bund und Land haben eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen finanziell zu entlasten. So wurde unter anderem mit dem Stabilitätspakt für unsere Kommunen zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den kommunalen Landesverbänden über den gemeinsamen Weg durch die Corona-Pandemie vom 16. September 2020“ die notwendigen Schritte vereinbart, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Hierzu gehört auch die Kompensation der Mindereinnahmen an der Einkommensteuer.

 

Die Finanzkraft der Gemeinden und damit der Ergebnisplan des Jahres 2022 des Amtes Nordstormarn wird weiterhin von der COVID-19-Pandemie beeinflusst.

So wurde noch im Haushaltserlass 2021 (September 2020) für Schleswig-Holstein ein Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von EUR 1.359 Mio. prognostiziert, welcher bereits im Rahmen der Steuerschätzung Mai 2021 auf EUR 1.337 Mio. reduziert wurde.

Im Übrigen können die Kommunen nach der aktuellen Steuerschätzung aus dem Mai 2021 durchaus auf Steuermehreinnahmen im Vergleich zur letzten Vorkrisensteuerschätzung aus dem Oktober 2019 hoffen.

 

r das Jahr 2022 wird ein Gemeindeanteil in Höhe von 1.392 Millionen Euro prognostiziert.

 

Nach Einschätzung der Bundesregierung stellt diese Frühjahrsprojektion den aus heutiger Sicht wahrscheinlichsten Verlauf der wirtschaftlichen Entwicklung für Deutschland dar. Dabei wird nicht davon ausgegangen, dass es erforderlich sein wird, aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie noch weiter zu verngern oder zu verschärfen. Insbesondere das Auftreten von ansteckenderen oder resistenten Virus-Mutationen stellt jedoch ein zusätzliches Risiko dar.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt die Auswirkungen des neuen FAG, der Kompensation von Mindereinnahmen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und den Gewerbesteuer Ausgleichszahlungenr 2021/ 2022 auf die Finanzkraft der Gemeinden.

Zur Realisierung eines ausgeglichenen Haushaltes des Amtes in 2022 ist es auf dieser Grundlage erforderlich die Amtsumlage auf einen einheitlichen Satz von 22,0% festzusetzen.

 

 

Im Bereich der Aufwendungen wurden die Personalkosten in allen Bereichen gemäß anstehender Tariferhöhung um angepasst.

Weiter wurde die Stelle eines Projektmanagers und die einer technischen Liegenschaftsverwaltung jeweils als Ganztageskraft eingeplant.

 

Nach Ausgaben in Höhe von EUR 40.000,- in 2021 werden diese in 2022 für die Erstellung des Amtsentwicklungskonzeptes auf EUR 20.000,- sinken.

Darüber hinaus werden die in 2021 aufgrund der Organisationsberatung deutlich erhöhten Beratungskosten in 2022 auf EUR 38.000,- und in den Folgejahren auf ca. EUR 29.000,- zurückgehen.

 

Darüber hinaus verschieben sich die Aufwendungen aus der bereits im Jahr 2021 zur Realisierung anstehenden Flachdachsanierung des Amtsgebäudes aufgrund der Aufhebung der Ausschreibung in Höhe von EUR 150.000,- auf das Jahr 2022.

r die geplante Photovoltaikanlage wird mit einer zusätzlichen Investition in Höhe von EUR 50.000,- gerechnet.

 

Dies führt im Ergebnisplan des Amtshaushaltes 2022 zu einem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von EUR 99.700,- (ohne GS Zarpen).

 

b) Finanzplan

Der Finanzplan sieht ein Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von
EUR 459.000,-, welcher r Investitionen und Tilgungsleistungen zur Verfügung steht.

 

Der investive Teil beinhaltet Haushaltsansätze für Auszahlungen bereinigt um die GS Zarpen in Höhe von 220.000. Diesem inbegriffen sind Auszahlungen für das Amtsgebäude betreffende Investitionen: Planung der Erweiterung TEUR 100, neues Schließsystem TEUR 30, Photovoltaikanlage Dach TEUR 50.

 

r den Bauhof ist die Neuanschaffung eines Pritschenwagens (TEUR 30) und eines gebrauchten PKW (TEUR 10) geplant.

 

Weiter wurden für die bestehenden Unterkünfte rein vorsorglich Haushaltsansätze für die Beschaffung von Sammelposten zwischen EUR 150 und EUR 1.000 in Ansatz gebracht.

 

Der Haushaltsansatz der Amtswehrführung wurde aus dem Jahr 2021 übernommen.

 

Des Weiteren wird die jährliche Tilgung der Kreditverbindlichkeit zur Schaffung Flüchtlingsunterkünfte mit EUR 27.000,- ausgewiesen.

 

Im Saldo aller Ein- und Auszahlungen schließt der Finanzplan mit einem angenommenen Einzahlungsüberschuss in Höhe von EUR 170.500,- ab.


Anlage/n:

Anlage/n:

  1. Haushaltssatzung 2022
  2. Finanzausgleich 2022
  3. Vorbericht 2022
  4. Ergebnisplan 2022
  5. Finanzplan 2022
  6. Schulumlage GS Zarpen 2022
  7. Übersicht Investitionen 2022
  8. Teilergebnispläne 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Satzung Amt Nordstormarn 2022 (35 KB)      
Anlage 2 2 2_Finanzausgleich 2022 (73 KB)      
Anlage 3 3 3_Vorbericht Amt Nordstormarn 2022 (86 KB)      
Anlage 4 4 4_Ergebnis Amt Nordstormarn 2022 (165 KB)      
Anlage 5 5 5_Finanzplan Amt Nordstormarn 2022 (130 KB)      
Anlage 6 6 6_Schulumlage 2022 (64 KB)      
Anlage 7 7 7_Investitionen Amt Nordstormarn 2022 (58 KB)      
Anlage 8 8 8_Teilergebnispläne Amt Nordstormarn 2022 (1611 KB)      
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