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Vorlage - 2021/14-195  

Betreff: Schulbau- und Sanierungsprogramm IMPULS 2030 II
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Schulausschuss Hamberge Anhörung
23.11.2021 
Sitzung des Schulausschusses Hamberge ungeändert beschlossen   
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
25.11.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Anhörung
Gemeindevertretung Hamberge Anhörung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Das Land Schleswig-Holstein hat ein Förderprogramm für kommunale Schulträger unter dem Titel „Schulbau- und Schulsanierungsprogramm IMPULS 2030 II“ aufgelegt.

 

Förderfähig sind

-          die Sanierung, der Umbau und die Erweiterung eines bestehenden Schulgebäudes sowie ausnahmsweise der Ersatzbau und die Ersterrichtung,

-          die für die Funktionsfähigkeit der Schulgebäude erforderliche Ausstattung (z.B. Photovoltaikanlagen zur Deckung des Eigenbedarfs),

-          investive Begleit- und Folgemaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.

 

Schulgebäude müssen im Fall der Sanierung mind. 10 Jahre alt sein.

 

Die Zuschussquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Ausgaben sollen mindestens 250.000,00 € pro Maßnahme betragen.

 

Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie nach dem 31.12.2020 begonnen wurden.

 

Verfahren:

Beabsichtigte Investitionsmaßnahmen sind bis zum 28.02.2022 beim Bildungsministerium anzumelden.

 

Sämtliche durch die Schulträger angemeldeten Investitionsmaßnahmen werden in einer am Handlungsbedarf und den Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung orientierten Reihenfolge aufgelistet. Als Kriterien für die Bewertung des Handlungsbedarfs sind folgende Bereiche heranzuziehen und angemessen zu gewichten:

 

-          Beseitigung bautechnischer Schadens- oder Gefährungspotenziale für das Gebäude oder die Gesundheit der Nutzer/innen (Gebäudehülle, Tragwerk, Brandschutz, Schadstoffe)

-          Verbesserung grundlegender gebäudetechnischer Anlagen (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Innenwände, Unterdecken, digitale Infrastruktur)

-          Soziale Verbesserungspotenziale und Gesundheitsschutz (Tageslicht, Beleuchtung, Raumakustik, Schallschutz, Fußböden, baul. Maßnahmen für die Barrierefreiheit)

-          Funktionale Verbesserungen (Raumgrößen, Raumangebot, IT-Technik, Technik in Sonderräumen, ortsfeste Ausstattung, Innentüren)

 

Die GMSH erstellt für jeden Kreis mit Hilfe des Kriterienkataloges eine nach Prioritäten geordnete Vorschlagsliste. Über die Reihenfolge der Investitionsmaßnahmen innerhalb der Vorschlagsliste entscheidet das BIMI aufgrund einer Empfehlung eines aus Vertretern des BIMI und der Kommunalen Landesverbände bestehenden Gremiums.

 

Mit Bekanntgabe der Prioritätenliste sind die Mittel für den Schulträger reserviert.

 

Die Antragstellung ist ggf. ab dem 01.06.2022 bis 31.05.2023 möglich.

 

Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2024 vollständig abgenommen worden sein. Die vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung der Zuschüsse ist bis zum 31.12.2024 möglich.

 

Gemeinde Hamberge als Schulträger der Grundschule Hamberge:

 

Mit Blick auf eine erwartete durchgängige 2-Zügigkeit ab dem Schuljahr 2022/2023 in der Grundschule Hamberge kommt für die Gemeinde Hamberge als Schulträger ein Antrag auf Erweiterung des Schulgebäudes in Frage. Die Erweiterung ist förderfähig, soweit ein ent-sprechender nachhaltiger Bedarf und ein öffentliches Bedürfnis für die Dauer der Zweckbin-dungsfrist (25 Jahre bei Erweiterung, 10 Jahre bei Ausstattung) unter Berücksichtigung der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers und des Kreises nachgewiesen wird.

 

Die Anzahl der schulpflichtigen Hamberger Kinder stellt sich zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt dar:

 

Jahr der Schulpflicht

Anzahl der in Hamberge und Ratzbek lebenden Kinder

2022

21

2023

32

2024

36

2025

35

2026

32

2027

18

2028

13 (bisher)

 

Bei der Entscheidung, ob und ggf. in welchem Umfang eine Erweiterung in Frage kommt, sollte berücksichtigt werden, dass Eltern von Kindern aus anderen Gemeinden die Hamberger Grundschule voraussichtlich nur auswählen, wenn der Schulträger über die Bereitstellung eines Schulbusses sicherstellt, dass die Kinder entsprechend der Schul- und OGS- Zeiten nach der Schule stündlich in den Wohnort gefahren werden.

 

Zu entscheiden ist ebenso, ob für die Nachmittagsbetreuung zusätzliche Räume geschaffen werden sollen oder ob z.B. der neue Raum in der Schulsporthalle für die Nachmittagsbe-treuung genutzt werden kann.

 

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass das Asbestdach auf dem Altbau der Schule sanierungsbedürftig ist und Teil der Fördermaßnahme sein könnte oder sollte.


Anlage/n:

Anlage/n: keine

 

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