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Vorlage - 2021/22-137  

Betreff: Neubau der Dörfergemeinschaftsschule Zarpen
hier: Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten durch das Amt Nordstormarn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen
25.11.2021 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
09.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Stand: Entwurf 13.10.2021)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem anliegenden Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB zur Übernahme von Planungskosten zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit dem Amt Nordstormarn abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2021 die Aufstellungsbeschlüsse für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung „Am Sportplatz“ und des Sportplatzes gefasst. Vorrangiges Ziel der Planungen ist die Schaffung eines neuen Standortes für die Dörfergemeinschaftsschule. Die Beschlüsse sind unter der Prämisse gefasst worden, dass sämtliche Planungskosten vom Träger des Vorhabens zu tragen sind. Zur Sicherung soll ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abgeschlossen werden.

 

Schulträger und damit Träger des Vorhabens ist das Amt Nordstormarn. Der Amtsausschuss hat sich am 15.11.2021 mit dem Vertrag befasst und dem Abschluss zugestimmt.

 

Der Entwurf des Städtebaulichen Vertrages ist als Anlage beigefügt.

 

Die Kosten für die städtebaulichen Planungsleistungen betragen gemäß den abgeschlossenen Verträgen 37.200 € (F-Plan-Änderung, B-Plan und Standortalternativenprüfung). Hinzu kommen die bereits verauslagten Aufwendungen für die Vermessung (3.962,70 €) und orientierende Baugrunduntersuchung (1.214,99 €). Weitere Kosten entstehen für die Verkehrsunters- und Lärmuntersuchung, die Berechnung gemäß „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein - Teil 1: Mengenbewirtschaftung“ (A-RW1-Nachweis), eine detailliertere Bodenuntersuchung, die Untersuchung Flora und Fauna inkl. Umweltprüfung und Umweltbericht und Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung. Hierfür wird derzeit mit Planungskosten in Höhe von ca. 100.000 € gerechnet.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Stand: Entwurf 13.10.2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten (Stand: Entwurf 13.10.2021) (239 KB)      
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