Vorlage - 2021/18-106
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. insbesondere mit folgenden Eckpunkten zu:
- Die Vereinbarung folgt dem Prinzip der Fehlbedarfsfinanzierung zu 100 % durch die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen gegenüber dem Einrichtungsträger bis zum 31.12.2024.
- Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Kinder mit Wohnsitz in den Gemeinden Zarpen und Mönkhagen im Verhältnis der Belegungsrechte vorrangig aufzunehmen.
- Die Gemeinde kann den Einrichtungsträger in Regress nehmen, sofern Verstöße des Einrichtungsträgers zu einem Verlust des Förderanspruchs oder zu einer Rückforderung von gewährten Fördermitteln führen.
- Der Einrichtungsträger verpflichtet sich, Personalkosten, welche im Zusammenhang mit der Zubereitung und der Verteilung der Verpflegung und dem Reinigen der Küche entstehen, zusätzlich zu den nach dem KiTaG zulässigen Elterngebühren auf die Eltern umzulegen.
Der Bürgermeister wird gebeten, gemeinsam mit dem Bürgermeister der Gemeinde Zarpen die Verhandlungen mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Stormarn e.V. aufzunehmen und eine entsprechende Finanzierungsvereinbarung abzuschließen.
Sachverhalt:
Zur Finanzierung der Kita „Villa Kunterbunt“ haben der Einrichtungsträger und die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen mit Wirkung zum 01.09.2002 einen Trägerschaftsver-trag abgeschlossen. Der Vertrag basierte auf einer Defizitfinanzierung durch die Gemeinden.
Mit dem Inkrafttreten des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) des Landes Schleswig-Holstein werden verbindliche Mindestqualitätsvorgaben für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen vorgegeben. Die Finanzierung von Kindertageseinrichtungen wird ab dem 01.01.2021 neu geordnet und zum 01.01.2025 vollständig umgesetzt.
In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2024 erhalten die Standortgemeinden einer Kita über den Kreis Stormarn Fördermittel zur Förderung der Standardqualität. Ab dem 01.01.2025 hat der Einrichtungsträger einen direkten Anspruch gegenüber dem Kreis Stormarn als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Förderung der Standardquali-tät, der sich auf einen monatlichen pauschalen Gruppenfördersatz bzw. einen monatlichen pauschalen Fördersatz pro betreutem Kind bezieht. Der Finanzierungsanspruch des Einrichtungsträgers gegenüber der Gemeinde endet zum 31.12.2024.
Mit der neuen Finanzierungsvereinbarung wird das bisherige Prinzip der Fehlbedarfsfinan-zierung durch die Gemeinden gegenüber dem Einrichtungsträger bis zum 31.12.2024 fortge-setzt. Gegenstand der Vereinbarung sind die anteilige Finanzierung der Betriebskosten der Kita durch die Gemeinden, die Ausgestaltung des Bereuungsangebotes unter Sicherung der Fördervoraussetzungen nach Teil 4 des KiTaG und die Zusammenarbeit zwischen den Vereinbarungspartnern.
Es handelt sich bei der Förderung um eine Pauschalfinanzierung, die sich an den vom Land Schleswig-Holstein festgelegten Mindeststandards orientiert. Grundsätzlich sollen die den Gemeinden zugewiesenen Fördermittel ausreichend sein, um die Aufwendungen für eine Einrichtung, die die gesetzlich geforderte Mindestqualität erfüllt, zu decken. Darüber hinaus gehende „Zugeständnisse“ bzw. von den Gemeinden gewünschte übergesetzliche Standards sind in der Finanzierungsvereinbarung festzuschreiben und können dazu führen, dass ein von den Gemeinden zu tragendes Defizit entsteht.
Von Seiten der Verwaltung wird den Gemeinden empfohlen, gemeinsam mit dem Einrich-tungsträger anzustreben, dass die Kosten der Kita bis spätestens Ende 2024 durch den Förderanspruch des Einrichtungsträgers gegenüber dem örtlichen Träger (Kreis Stormarn) abgedeckt werden können und keine weitere Finanzierung durch die Gemeinden mehr erfolgt. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund anzustreben, dass die Gemeinden -unabhängig von einem möglicherweise zu tragenden Defizit für eine Kindertageseinrichtung- für jedes Kind aus den Gemeinden unabhängig davon, ob es in der eigenen Einrichtung, einer auswärtigen Einrichtung oder in Tagespflege betreut wird, einen sogenannten Wohnge-meindeanteil –in der Regel- an den Kreis Stormarn zu zahlen haben. Der Wohngemeinde-anteil der Gemeinde Mönkhagen beträgt ausgehend von den aktuellen Betreuungsstunden für Mönkhagener Kinder ca. 119.000,00 € pro Jahr.
Zum Vergleich: Im Jahr 2019 hatte die Gemeinde Mönkhagen Gesamtaufwendungen für die Betreuung der Mönkhagener Kinder in Höhe von ca. 90.000,00 €.
Anlage/n:
Anlage/n: keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-11-15_Entwurf Finanzierungsvereinbarung KiTa Villa Kunterbunt ab 01.01.2021 (308 KB) |