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Vorlage - 2021/20-168  

Betreff: Haushalt 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
25.11.2021 
Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_Anlage Satzung Ergebnis Finanzplan Investitionen HH 22 1.1  
2_Anlage TeilErgebnisFinanzpläne HH 22 1.1  
3_Anlage Deckungsgrad Abwasserbeseitigung  
3_Kameradschaftskasse Haushaltsplanung 2022 FF Groß Wesenberg  

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 5.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

2. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 


Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2021

 

Entsprechend der vorläufigen Berechnung wird die Gemeinde Wesenberg das Jahr 2020 unter der Berücksichtigung von geschätzten Abschreibungen in Höhe von ca. EUR 70.000,- mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. EUR 320.000,- abschließen.

 

Entsprechend der vorliegenden Nachtragssatzung 2021 wird das laufenden Haushaltsjahr 2021 nach aller Voraussicht insbesondere aufgrund der Belastung durch die Nachforderung der Schulkostenbeiträge in Höhe von ca. EUR 170.000,- durch die Stadt Reinfeld EUR 71.800,- schlechter ausfallen als geplant, so dass ein Defizit in Höhe von EUR 454.300,- erwartet wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter diesen und den im Rahmen der Nachtragsplanung getroffenen Annahmen stellt sich die Liquiditätsentwicklung wie folgt dar:

 

vorl. Abschluss Finanzrechnung zum 31.12.2020

1.824.353,77

- kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

390.112,90

+ kurzfristige Forderungen zum 31.12.2020

117.105,46

+ geleistete Vorauszahlung zum 31.12.2020

14.972,17

bereinigter Mittelbestand zum 31.12.2020

1.566.318,50

 

 

abzüglich voraussichtlicher Mittelfehlbetrag 2021

324.300,00

voraussichtlicher Mittelbestand zum 31.12.2021

1.242.018,50

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2021 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 maßgebend.

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher ebenso vorläufig.

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2020 auf 35,0 %.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25 FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 155 Mio. Euro. Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Wesenberg entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 112.137,- r das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Wesenberg wurden aktuell auf 18,30km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 3.340,-, somit insgesamt EUR 61.122,-.

 

 

 

 

 

 

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz, derzeit im Entwurfsstadium) soll mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen. Künftig sollen die Kreise die Mittel für die betreuten Kinder von Land und Wohnortgemeinde ndeln und weitergewähren.

 

Entsprechend erster überschläglicher Auswertungen, unter anderem auf der Basis der r die Kommunen vom Land bereitgestellten Berechnungstools, muss zukünftig mit absoluten Kostensteigerungen von mittelfristig bis zu 50 % gerechnet werden.

 

Entsprechend der Vorgaben werden die Gemeinden „Wohngemeindeanteile“r in der Gemeinde lebende Klein- und Krippenkinder welche Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege an den Kreis zu entrichten.

 

Die Gemeinde erhält einen Landeszuschuss (4481000 SQKM-Mittel) in Höhe von voraussichtlich EUR 710.900,-, welcher 1 zu 1 an den Träger des Kindergartens weiterzuleiten ist. Aus dem laufen Jahr 2021 ist bereits erkennbar, dass diese Zahlungen nicht zu einer vollständigen Kostendeckung führen werden. Vorerst sind daher für einen entsprechenden Defizitausgleich EUR 37.000,- eingestellt (für 2021 erwartete Nachzahlung).

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn im laufenden Jahr 2021 die Kreisumlage rückwirkend zum 01.01.2021 auf 28,0 v.H. reduziert. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage wurde entsprechend Beschluss des Amtsausschusses vom 15.11.2021 mit dem Umlagesatz von 22,0 v.H. berechnet. Im Vergleich zu 2021 erhöht sich die Finanzkraft der Gemeinde nach Abzug der Amts- und Kreisumlage um EUR 48.161,09.

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend den Planzahlen für das Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Da aktuell davon auszugehen ist, dass weitere Nachforderung der Stadt Reinfeld aufgrund der Umqualifizierung von Investitionen in laufenden Erhaltungsaufwand nicht mehr in entsprechende Höhe zu erwarten sind.

 

g) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2022 wurde der Nivellierungssatz für den Hebesatz der Grundsteuer B angehoben. Er beträgt im Jahr 2022 367 v.H. Perspektivisch sollte die Gemeinde ihre eigenen Hebesätze an die Höhe der Nivellierungssätze anpassen.

 

 

 

 

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2022

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 498.600 €.

Er beinhaltet im Wesentlichen die laufende Haushaltswirtschaft mit den bereits unter I. dargestellten Änderungen.

 

Die Übersicht der Teilergebnispne weist darüber hinaus in der Spalte „Erläuterungen“ auf im Vergleich zum Vorjahr besondere Veränderungen hin.

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. In dieser Übersicht werden die veranschlagten Haushaltsansätze kurz erläutert.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2022 voraussichtlich nicht ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht ein Defizit von EUR 254.000,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um 452.500 ab.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren sodann noch zu Veränderungen.

Im Hinblick auf die in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellten Vorhaben muss bereits jetzt über Maßnahmen zur Liquiditätssicherung ab dem Jahr 2023 nachgedacht werden.

Zwar ist eine Kreditfinanzierung der geplanten Investitionsmaßnahmen denkbar.

Gemäß Gemeindeordnung dürfen Kredite jedoch nur aufgenommen werden, wenn unter anderem die Gemeinde wirtschaftlich in der Lage ist, diese auch zu tilgen.

Unter Hinweis darauf, dass auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit negativ ist, bestehen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen Zweifel an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.

Im Zuge der Haushaltsplanung wäre die Gemeinde daher gehalten Maßnahmen zur Konsolidierung ihres Haushaltes zu prüfen.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes liegt eine Haushaltsplanung der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2022 vor und kann dem Anhang entnommen werden. 


Anlage/n:

Anlage/n:

  1. Satzung 2022, Ergebis- und Finanzplan 2022, Investitionsübersicht 2022
    (11 Seiten)
  2. Teilergebnis-/ Finanzpläne 2022 (148 Seiten!)
  3. Haushalt Kameradschaftskasse 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1_Anlage Satzung Ergebnis Finanzplan Investitionen HH 22 1.1 (391 KB)      
Anlage 5 2 2_Anlage TeilErgebnisFinanzpläne HH 22 1.1 (1867 KB)      
Anlage 6 3 3_Anlage Deckungsgrad Abwasserbeseitigung (44 KB)      
Anlage 3 4 3_Kameradschaftskasse Haushaltsplanung 2022 FF Groß Wesenberg (204 KB)      
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