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Vorlage - 2021/14-200  

Betreff: Haushaltssatzung - mit Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
25.11.2021 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
02.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_14 Satzung ErgebnisFinanzPlan Investition HH 22 - 12 Seiten  
2_14 TeilErgebnisFinanzPlan HH 22 - 179 Seiten  
3_14 Kameradschaftskassen FW + JFW 2022  

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2021

 

Das Haushaltsjahr 2021 schließt entsprechend der aktuellen Nachtragshaushaltsplanung vorläufig mit einem Defizit in der Ergebnisrechnung in Höhe von EUR 292.900 ab.

 

Unter dieser Annahme stellt sich die Liquiditätsentwicklung basierend auf den Ergebnissen der vorläufigen Buchhaltung wie folgt dar:

 

 

 

vorl. Abschluss Finanzrechnung am 31.12.2020

3.857.337,00

abzügl. kurzfristige Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

335.333,77

zuzügl. kurzfristige Forderungen zum 31.12.2020

110.675,67

zuzügl. geleistete Vorauszahlung zum 31.12.2020

0,00

bereinigter Mittelbestand zum 31.12.2020

3.632.678,90

 

 

abzüglich voraussichtlicher Mittelfehlbetrag 2021

199.000,00

voraussichtlicher Mittelbestand zum 31.12.2021

3.433.678,90

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2021 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 maßgebend.

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2020 auf 35,0 %.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25 FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 155 Mio. Euro. Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Hamberge entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 986.128,- für das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Wesenberg wurden aktuell auf 18,00km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 3.340,-, somit

insgesamt EUR 60.120,-.

 

d) bedarfsunabhängige Zuweisungen nach § 32 FAG

Die Gemeinde Hamberge erhält in 2022 voraussichtlich EUR 101.462,- bedarfsunabhängige Zuweisungen nach § 32 FAG.

 

e) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz, derzeit im Entwurfsstadium) soll mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen. Künftig sollen die Kreise die Mittel für die betreuten Kinder von Land und Wohnortgemeinde ndeln und weitergewähren.

 

Entsprechend erster überschläglicher Auswertungen, unter anderem auf der Basis der r die Kommunen vom Land bereitgestellten Berechnungstools, muss zukünftig mit absoluten Kostensteigerungen von mittelfristig bis zu 50 % gerechnet werden.

 

Entsprechend der Vorgaben werden die Gemeinden „Wohngemeindeanteile“r in der Gemeinde lebende Klein- und Krippenkinder welche Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege an den Kreis zu entrichten. Für die Gemeinde Hamberge sind dies Kosten in 2022 in he von voraussichtlich EUR 613.900,-.

 

Die Gemeinde erhält einen Landeszuschuss (4481000) in Höhe von 1.052.500 €, welcher 1 zu 1 an den Träger des Kindergartens weiterzuleiten ist.

r die Zahlung an den Träger (SQKM-Mittel & Gemeindeanteil) sind geplant EUR 1.141.400,-.

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn im laufenden Jahr 2021 die Kreisumlage rückwirkend zum 01.01.2021

auf 28,0 v.H. reduziert. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend

berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage wurde entsprechend Beschluss des Amtsausschusses vom 15.11.2021 mit

dem Umlagesatz von 22,0 v.H. berechnet. Im Vergleich zu 2021 erhöht sich die Finanzkraft

der Gemeinde nach Abzug der Amts- und Kreisumlage um EUR 76.799,48.

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend den Planzahlen für das Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2021 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

Die Gemeinde Hamberge führt die Grundschule als Kostenrechnende Einrichtung.

  • 211010 – GS Hamberge
  • 211011 – Offene Ganztagsschule
  • 241010 – Schülerbeförderung

 

Ab dem Jahr 2022 wird die Betreute Grundschule durchgehend in der Trägerschaft der Malteser geführt.

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage sind neben dem Ergebnisplan die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von EUR 77.500,-.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigegt ist der Finanzplan und die entsprechenden Teilfinanzpläne.

 

Zudem ist eine Investitionsplanung beigefügt, welche die wesentlichen von der Gemeinde Hamberge in 2022 geplanten Investitionen darstellt. Kleinere Wertansätze wie insbesondere die Vermögensgegenstände zwischen EUR 150,- und EUR 1.000,- sind hier nicht aufgeführt und somit nur im investiven Teil der (Teil-) Finanzpläne erkennbar. Entsprechend sind auch sämtliche Investitionen der Feuerwehren zwar berücksichtigt aber hier nicht als Einzelpositionen aufgeführt.

 

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2022 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht ein Überschuss von EUR 340.800 €.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um EUR 3.426.400,- ab (Investitionen B-Plan 7 und Schmutzwasserbeseitigung).

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes liegt eine Haushaltsplanung der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2022 vor und kann dem Anhang entnommen werden.


Anlage/n:

Anlage/n:

 

  1. Haushaltssatzung – mit Plan 2022
  2. Teilergebnis- und Finanzpläne 2022
  3. HH-Plan FFW

 

Betriebsabrechnungsbögen kostenrechnende Einrichtung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_14 Satzung ErgebnisFinanzPlan Investition HH 22 - 12 Seiten (259 KB)      
Anlage 2 2 2_14 TeilErgebnisFinanzPlan HH 22 - 179 Seiten (1954 KB)      
Anlage 3 3 3_14 Kameradschaftskassen FW + JFW 2022 (65 KB)      
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