Vorlage - 2021/-038
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Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung beschließt die Niederschlagung/Verzicht auf eine Forderung aus der Abrechnung von Wassergeld aus dem Jahr 2009 in Höhe von insgesamt 5.977,03 € brutto.
Sachverhalt:
Laut Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlusses 2019 wurde angemerkt, dass ausweislich des Jahresabschlusses 2018 eine Forderung gegenüber dem Amt in Höhe von 5.977,03 € brutto erfolgswirksam ausgebucht wurde.
Gemäß Verbandssatzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 12) ist es Aufgabe der Verbandsversammlung, über vollständige oder teilweise Stundungen, Niederschlagungen oder Verzicht bzw. Erlass von Forderungen über einem Wert von 5.000 € zu entscheiden.
Gemäß Vorberichten des Verbandsprüfers handelt es sich hierbei um Forderung aus Abrechnungen von Wassergeld aus dem Jahr 2009.
Die Recherche der Verwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Steuerberaterbüro ergeben, dass der Gesamtbetrag in Höhe von 5.977,03 € zum 01.01.2012 als Einbuchungswerte in vier Teilbeträgen (-194,38 € + 725,33 € + 6.353,11 € - 907,03 € = 5.977,03 €) in der Buchhaltung erfasst wurden und im Laufe des Jahres 2012 von abziehbarer Vorsteuer auf Forderungen umgebucht wurden. Weitere Details (z.B. welche Gemeindeabrechnung/en ausschlaggebend war/en) konnte nicht mehr eruiert werden.
Anlage/n:
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