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Vorlage - 2021/15-080  

Betreff: Haushaltssatzung und -Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heidekamp Entscheidung
08.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_15 Satzung Ergebnis + Finanzplan HH 22  
2_15 TEIL Ergebnis + Finanzplan HH 22  

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B wird von 349 v.H. auf 367 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Heidekamp für das Haushaltsjahr 2022.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2021 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heidekamp verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2021

 

Insgesamt betrachtet wird sich das Ergebnis der Gemeinde Heidekamp in 2021 voraussichtlich entsprechend der vorliegenden Nachtragshaushaltsplanung 2021 von einem Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 37.100,- auf EUR 35.900,- verbessern.

 

Dies ist dadurch begründet, dass die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 44.400,- durch zusätzliche Erträge in Höhe von EUR 45.600,- (höhere Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen entsprechend Buchhaltung und den aktuellen Steuerschätzungen) mehr als ausgeglichen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unter diesen Annahmen stellt sich die Liquiditätsentwicklung wie folgt dar:

 

 

EUR

vorl. Abschluss Finanzrechnung 31.12.2020

446.313,23

zzgl. vorl. Forderungen zum 31.12.2020

+ 13.686,77

abzgl. vorl Verbindlichkeiten zum 31.12.2020

- 70.684,15

bereinigtes vorl. liqui. Ergebnis 31.12.2020

389.315,85

geplante Mittelveränderung 2021 (Pos. 44 Finanzplan)

-194.100,00

voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2021

195.115,85

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes "611010- Allgemeine Finanzwirtschaft" der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher ebenso vorläufig.

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich)

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25 FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 155 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Heidekamp entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 26.800,- für das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Heidekamp wurden aktuell auf 5,0km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 3.340,-, somit insgesamt EUR 16.700,-.

 

d) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen (KiTa-Reform-Gesetz, derzeit im Entwurfsstadium) soll mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen. Künftig sollen die Kreise die Mittel für die betreuten Kinder von Land und Wohnortgemeinde bündeln und weitergewähren.

 

Entsprechend erster überschläglicher Auswertungen, unter anderem auf der Basis der für die Kommunen vom Land bereitgestellten Berechnungstools, muss zukünftig mit absoluten Kostensteigerungen von mittelfristig bis zu 50 % gerechnet werden.

 

Entsprechend der Vorgaben werden die Gemeinden "Wohngemeindeanteile" für in der Gemeinde lebende Klein- und Krippenkinder welche Kindertagesstätten sowie Kindertagespflege an den Kreis zu entrichten (2022: EUR 100.400,-).

 

Zusätzlich zahlt die Gemeinde Heidekamp für ihre Belegrechte an den Kita-Träger einen Gemeindeanteil (Defizitausgleich zwischen SQKM-Zuschuss und tatsächlich realisiertem Aufwand).

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn im laufenden Jahr 2021 die Kreisumlage rückwirkend zum 01.01.2021 auf 28,0 v.H. reduziert. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage wurde entsprechend Beschluss des Amtsausschusses vom 15.11.2021 mit dem Umlagesatz von 22,0 v.H. berechnet. Im Vergleich zu 2021 erhöht sich die Finanzkraft der Gemeinde nach Abzug der Amts- und Kreisumlage um ca. EUR 20.000,-.

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, wurden entsprechend den Planzahlen für das Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Da aktuell davon auszugehen ist, dass weitere Nachforderung der Stadt Reinfeld aufgrund der Umqualifizierung von Investitionen in laufenden Erhaltungsaufwand nicht mehr in entsprechende Höhe zu erwarten sind (Nachberechnung der Schulkostenbeiträge für 2018 und 2019), enthält die Planung hierfür keine Position.

 

g) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2022 wurden die Nivellierungssätze angehoben:

 

Hebesatz Niv.-Satz 2021 Niv.-Satz 2022 Heidekamp

Grundsteuer A 300% 302% 339%

Grundsteuer B 263% 367% 349%

Gewerbesteuer 277% 309% 310%

 

Um im Rahmen der Schlüsselzuweisungen keine rechnerischen Nachteile zu realisieren, sollte die Gemeinde ihren Hebesatz für die Grundsteuer B an die Höhe des Nivellierungssatzes (367%) anpassen.

 

 

III. Ergebnisplan für das Jahr 2022

Der Vorlage sind neben dem Ergebnisplan die Teilergebnispläne selbst beigefügt (Anlage 2).

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von EUR 32.900,-.

Er beinhaltet im Wesentlichen die laufende Haushaltswirtschaft mit den bereits unter I. dargestellten Änderungen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

 

 

 

 

IV. Finanzplan für das Jahr 2022

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und Teilfinanzpläne. Die wesentlichen geplanten Investitionen sind in der Investitionsplanung dargestellt.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Seite 7) kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2022 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit annähernd durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen sehr geringen Auszahlungsüberschuss in Höhe von EUR 5.000,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um EUR 5.500,- ab (Seite 9/ Zeile 44: Finanzmittelsaldo).

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens "Kameradschaftskasse" zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes liegt keine Haushaltsplanung der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2022 vor.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

  1. Anlage
    Haushaltssatzung 2022 der Gemeinde Heidekamp
    Ergebnis- & Finanzplan der Haushaltsplanung der 2022 der Gemeinde Heidekamp
    Investitionsübersicht 2022
    Produktübersicht der Gemeinde Heidekamp
    (Seitenanzahl: 14)
  2. Anlage
    Teilergebnis- & Finanzpläne der Haushaltsplanung der 2022 der Gemeinde Heidekamp (Seitenanzahl: 100)
  3. [fehlt!] Haushaltsplanung der Freiwilligen Feuerwehr für das Jahr 2022

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_15 Satzung Ergebnis + Finanzplan HH 22 (312 KB)      
Anlage 2 2 2_15 TEIL Ergebnis + Finanzplan HH 22 (1223 KB)      
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