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Vorlage - 2021/21-143  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
17.01.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
14.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_21 Satzung, Erläuterungen EP+FP, Investitionen  
2_21 Teil-EP+FP HH 22  
3_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2022  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer B bleibt unverändert bei 363 v.H. 

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Westerau für das Haushaltsjahr 2022.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO diergermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2021

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit ca. EUR 109.900,- voraussichtlich deutlich besser als zuvor geplant ausfallen. Dies ist begründet durch geringeren Aufwand aufgrund der Verschiebung von geplanten Sanierungsmaßnahmen in das kommende Jahr und insbesondere durch eine Erhöhung der Erträge um EUR 251.600,- (Gewerbesteuer ca. + TEUR 260).

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilpnen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2019, 2020 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2021 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 maßgebend.

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher ebenso vorläufig.

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2021 auf 35,0 %.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25

FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 155 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Westerau entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 50.100,- für das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Westerau wurden aktuell auf 15,10km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 3.340,-, somit

insgesamt EUR 50.434,-.

 

d) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen sollte mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. r die Kindertageseinrichtung wurden diese Vorgaben auf den 01.01.2021 verlängert. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die rdersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die SQKM-Finanzierung“ ein (361120.5312010 ca. EUR 150.000,-).

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (Westerau ist nicht Standortgemeinde).

Sollten die erhalten SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten einer Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich (Defizitausgleichausgleich Gemeinde 361110.5312100 ca. EUR 18.000,-).

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn hat in dem Finanzausgleichsentwurf für das Jahr 2022 mit 28,0 v.H. Kreisumlage gerechnet. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

Die Amtsumlage wurde mit dem bestehenden Umlagesatz von 22,0 v.H.

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Der Schulausschuss des Schulverbandes Bad Oldesloe, in dem die Gemeinde Westerau Mitglied ist, hat über seinen Haushalt für das Jahr 2022 beraten. Der Schulkostenbeitrag der Gemeinde Westerau beträgt für 2022 EUR 25.045,-.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2021 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Westerau hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht. Diese wurden in einer Übersicht zusammengestellt und der Vorlage im Anschluss an den Vorbericht beigefügt. Um die Löschwasserversorgung in Ahrensfelde sicherzustellen enthält der Haushaltsplan die Investition in einen Wassertank. Nach aktuellen Schätzungen werden hierfür inklusive Planung eine Investition in Höhe von ca. EUR 150.000,- erfolgen.

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2022 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer B) angehoben. Sie beträgt im nächsten Jahr 367 v.H. Im Zuge des Haushaltsbeschlusses sollte mit darüber entschieden werden, ob die Gemeinde ihre eigenen Hebesätze den Nivellierungssätzen anpasst. Mit Blick auf die defizitären Ergebnisse der letzten Jahre wird eine Anpassung empfohlen.

 

 

III. Ergebnisplan für das Jahr 2022

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 1.200 €.

Die Verbesserung des Ergebnises im Vergleich zur Haushaltsplanung 2021 resultiert größtenteils aus den wieder steigenden Einkommensteueranteilen sowie Schlüsselzuweisungen gemäß Haushaltserlass.

Im Vergleich zu 2020 llt der Familienleistungsausgleich nach § 25 weg und wird durch die bedarfsunabhängige Zuweisung nach § 32 FAG ersetzt.

 r die ebenfalls wegfallenden Zuweisungen für die Sanierungen der Gemeindestraßen wurde die Zuweisungen für bedarfstreibende Flächenlasten nach § 10 FAG eingeführt.

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. In dieser Übersicht werden die veranschlagten Haushaltsansätze kurz erläutert. Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2021 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von EUR 96.600,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 294.900,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um EUR 293.900,- ab. Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren sodann noch zu Veränderungen.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

  1. Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen (26 Seiten)
    1. Vorbericht
    2. Erläuterungen zum Produkthaushalt
    3. Ergebnis- und Finanzplan 2022
    4. Investitionsplan
       
  2. Teil-Ergebnis- und –Finanzplan (137 Seiten)
     
  3. Haushaltsplanung der Kameradschaftskasse 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_21 Satzung, Erläuterungen EP+FP, Investitionen (532 KB)      
Anlage 2 2 2_21 Teil-EP+FP HH 22 (1696 KB)      
Anlage 3 3 3_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse 2022 (479 KB)      
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