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Vorlage - 2022/11-198  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Vorberatung
27.01.2022 
Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf (offen)   
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
03.02.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_11 Satzung, Vorbericht, EP+FP, Investitionen HH 22 (26 Seiten)  
2_Teil_EP+FP 11 Badendorf 22 (126 Seiten)  
3_Kameradschaftskasse Haushaltsplanung FF und JF Badendorf 2022  

Beschlussvorschlag:

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorfr das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO derrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Heilshoop verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2021

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit ca. EUR 170.000,- gegenüber der Planung von EUR -52.200,- voraussichtlich um ca. EUR 223.000,- besser als geplant ausfallen.

Dies ist insbesondere durch ca. TEUR 125here Einnahmen und zusätzlich Einsparungen in annähernd allen Ausgabepositionen begründet.

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2019, 2020 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2021 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 maßgebend.

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher ebenso vorläufig.

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2021 in 2022 auf 35,0%.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25

FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 155 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt entsprechend dem Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer. Für die Gemeinde Badendorf entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 60.600,- für das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Badendorf wurden aktuell auf 9,70km

festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 3.340,-, somit

insgesamt EUR 32.398,-.

 

d) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen sollte mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. r die Kindertageseinrichtung wurden diese Vorgaben auf den 01.01.2021 verlängert. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein (361130.5312010 ca. EUR 181.400,-).

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000 in 2022 EUR 400.300,-).

Diese Mittel werden an den Kita-Träger gezahlt. Ein Überschuss käme der Standortgemeinde zugute; bei einem entstehenden Fehlbetrag muss die Gemeinde diesen ausgleichen.

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn hat in dem Finanzausgleichsentwurf für das Jahr 2022 mit 28,0 v.H. Kreisumlage gerechnet. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

Die Amtsumlage wurde mit dem bestehenden Umlagesatz von 22,0 v.H.

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Der Anteil an der Schulverbandsumlage für die Dörfergemeinschaftsschule Zarpen beträgt für die Gemeinde Badendorf in 2022 EUR 107.000,-.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2021 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss hier weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden.

An alle anderen Schulträger werden in 2022 in Summe ca. EUR 107.200,- ausgezahlt.

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Badendorf

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Badendorf hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2022 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer B) angehoben. Sie beträgt im nächsten Jahr 367 v.H. Grundsätzlich wäre es anzuraten, dass die Gemeinde ihren eigenen Hebesatz diesem Nivellierungssatz anpasst.

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage sind neben dem Ergebnisplan die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Jahresüberschuss von EUR 108.400,-.

 

Die Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2021 resultiert größtenteils aus den wieder steigenden Einkommensteueranteilen sowie Schlüsselzuweisungen gemäß Haushaltserlass.

Im Vergleich zu 2020 fällt der Familienleistungsausgleich nach § 25 weg und wird durch die bedarfsunabhängige Zuweisung nach § 32 FAG ersetzt.

r die ebenfalls wegfallenden Zuweisungen für die Sanierungen der Gemeindestraßen wurde die pauschale Zuweisungen für bedarfstreibende Flächenlasten nach § 10 FAG eingeführt.

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. und II. dargestellten Änderungen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen zu Veränderungen.

 

 

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. In dieser Übersicht werden die veranschlagten Haushaltsansätze kurz erläutert. Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2022 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von EUR 241.700,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 775.900,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um EUR 532.700,- ab.

Etwaige im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren zu Veränderungen.

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2022 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung 2022 (26 Seiten)
    inkl.
    1. Vorbericht
    2. Ergebnis- und Finanzplan 2022
    3. Produktübersicht Badendorf
    4. Investitionsübersicht
       
  2. Teil-Ergebnis- und –Finanzpläne (126 Seiten)
     
  3. Haushaltsplanung der Kameradschaftskasse 2022
     

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_11 Satzung, Vorbericht, EP+FP, Investitionen HH 22 (26 Seiten) (590 KB)      
Anlage 2 2 2_Teil_EP+FP 11 Badendorf 22 (126 Seiten) (1605 KB)      
Anlage 3 3 3_Kameradschaftskasse Haushaltsplanung FF und JF Badendorf 2022 (90 KB)      
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