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Vorlage - 2022/20-175  

Betreff: Erzieherin-Ausbildung in der KiTa Stubbendorfer Mäuseburg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg
27.01.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag PiA  

Beschlussvorschlag:

 Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag des KiTa-Trägers Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. stattzugeben und ab 01.08.2022 in jedem KiTa-Jahr jeweils 1 neuen Ausbildungsplatz im Rahmen des Modells „Praxisintegrierte Ausbildung“ mittels Defizitausgleich zu finanzieren und dieses Verfahren im Jahr 2025 zu überprüfen.


Sachverhalt:

Per Mail vom 13.01.2022 wurde die Bürgermeisterin und die Verwaltung gebeten, den hier wiedergegebenen Beschlussvorschlag und die nachstehende Sachverhaltsdarstellung in die als Antrag der GV einzubringen:

 

Das KiTa-Gesetz schreibt einen Betreuungsschlüssel von effektiv 2,0 pro KiTa-Gruppe vor. Ebenso werden im Gesetz die zu berücksichtigenden Zeiten von Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Vor- und Nachbereitung, etc. definiert. Dies hat zur Folge, dass pro Gruppe ca. 2,8 pädagogische Kräftetig sind.

Diese Änderung hat den Personalbedarf der KiTas landesweit noch erhöht. Derzeit fehlen zwischen 850 und 1000 pädagogische Fachkräfte.

Das KiTa-Gesetz (§ 35) sieht außerdem eine Rückforderungsmöglichkeit der Fördermittel vor, wenn der vorgegebene Betreuungsschlüssel zu mehr als 15 % unterschritten wird. Diese Kosten sind im Zweifelsfall von der Standortgemeinde zu tragen.

Im KiTa-Gesetz sind Kosten der Ausbildung derzeit nicht explizit aufgeführt.

Erschwerend r die Personalgewinnung kommt hinzu, dass die Ausbildung überwiegend als schulische Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung stattfindet.

Zwecks Steigerung der Attraktivität dieser Ausbildung durch eine Ausbildungsvergütung haben Bund und Land in den letzten Jahren verschiedene Programme aufgelegt.

Das von der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. vorgeschlagene Programm der „Praxisintegrierten Ausbildung“ sieht vor, dass die Auszubildenden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr bereits als pädagogische Fachkräfte berücksichtigt werden dürfen, wodurch die Ausbildungskosten in dieser Zeit bereits dem regulären Personalbedarf samt Kosten/Betreuungsschlüssel zufallen.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag PiA (163 KB)      
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