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Vorlage - 2022/22-147  

Betreff: 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Zarpen (Neubau Schule) für das Gebiet im Norden der Gemeinde am Ortsausgang Richtung Heilshoop, westlich der Hauptstraße (L 71), nördlich der Bebauung "Am Sportplatz" und des Sportplatzes
hier: Zustimmung zur Beauftragung der Technischen Funktions-/Bedarfsplanung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
09.06.2022 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
23.06.2022    Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Beauftragung der Technischen Funktions-/Bedarfs-planung für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 7 gemäß beiliegendem Angebot vom 24.01.2022 mit einer Angebotssumme von 16.203,75 € zu.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ... 

 


Sachverhalt:

 

Zur Schaffung eines neuen Standortes für die Dörfergemeinschaftsschule stellt die Gemeinde derzeit die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Umwidmung der landwirtschaftlichen Fläche auf. In einem weiteren Planverfahren wird der Bebauungsplan Nr. 7 zur Detaillierung des Vorhabens aufgestellt.

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 und dessen Erschließung sind verschiedene Untersuchungen und Gutachten erforderlich. Dieses sind u.a. die Regenwasserbeseitigung und die verkehrliche Anbindung an die Landesstraße.

 

Die Gemeinde haben für Neubaugebiete die „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten — Teil 1 Mengenbewirtschaftung“ (Richtlinie A-RW1) zu beachten. Grundidee der Richtlinie ist, dass der potenziell naturnahe Wasserhaushalt im Bebauungsgebiet, der als Referenzzustand für Schleswig-Holsteinunter Berücksichtigung der Naturräume, Niederschlags- und Verdunstungshöhen sowie vorhandener Bodeneigenschaften ermittelt wurde, erhalten bleibt. Zur Bewertung des geplanten Eingriffs in den Wasserhaushalt werden Flächenanteile für die drei Komponenten der Wasserhaushaltsgleichung (Versickerung, Verdunstung und Abfluss) im Bebauungsgebiet ermittelt und mit dem Referenzzustand verglichen. Je nach Grad der Abweichung, ergibt das Ergebnis einen weitgehend natürlichen oder einen deutlich bzw. extrem geschädigten Wasserhaushalt. In Abhängigkeit der Abweichung sind entsprechende hydraulische Nachweise für die Einleitung ins Gewässer zu führen.

 

Die Gemeinde ist – als Träger der Bauleitplanung – verpflichtet, die Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz für die Bauleitplanung und den Nachweis der damit verbundenen schadlosen Regenwasserbeseitigung zu erbringen.

 

Es ist geplant, die Dörfergemeinschaftsschule an die Landesstraße L 71 anzuschließen. Hierfür sind Verkehrsdaten zu ermitteln, auszuwerten und ein Erschließungskonzept mit Anschluss an die Landesstraße zu entwickeln, welches frühzeitig mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abzustimmen ist. Das abgestimmte Konzept ist wichtig für die spätere Erschließungsplanung.  

 

Die hierfür notwendigen Arbeiten sind in der HOAI als Besondere Leistungen und nicht als „Grundleistungen“ eingestuft und werden als Zeithonorar nach Stundensätzen abgerechnet. Die Auftragssumme ergibt sich daher aus den beauftragten Leistungen, dem auf Erfahrungswerten beruhenden Zeitaufwand, den Stundensätzen und möglichen Nebenkosten.

 

Aufgrund der umfangreichen Aufgabenstellung wurde ein erfahrenes Planungsbüro um Unterstützung gebeten. Dieses hat das anliegende Angebot r die technische Funktions- und Bedarfsplanung unterbreitet. Dieses beinhaltet im 1. Schritt

 

  • Mitwirkung bei der Bedarfsermittlung und Festlegung des Umfanges ergänzender Gutachten und Fachplanungsleistungen
  • Beschaffung, Sichtung und Prüfung vorhandener Verkehrsdaten,
  • Erhebung / Erfassung aktueller Verkehrszahlen
  • Gutachterliche Auswertung der Verkehrsdaten im Rahmen einer ganzheitlichen verkehrstechnischen Betrachtung des zu erschließenden Gebiets, mit Festlegung verkehrstechnischer Vorgaben für den Anschluss des Bebauungsplanes an die bestehende verkehrliche Infrastruktur
  • Ermittlung und Vorgabe der erforderlichen Straßenquerschnitte
  • Mitwirkung bei der Aufstellung des städtebaulichen Erschließungskonzeptes - Ermittlung des Bedarfs öffentlicher Verkehrsflächen - Mitwirkung bei der Festlegung der Linienführungen von Straßen und Wegen
  • Wasserwirtschaftliche Studien - Führen der erforderlichen Nachweise gemäß A-RW1 mit verbindlichen qualitativen und quantitativen Vorgaben zur Regenwasserbewirtschaftung - Grundsätzliches Ableitungskonzept anfallenden Niederschlags- und Schmutzwassers - Mitwirkung bei der Erarbeitung von flächigen und textlichen Festsetzungen für den Bebauungsplan - Herstellen des Einvernehmens mit der unteren Wasserbehörde auf Bebauungsplanebene
  • Teilnahme an Abstimmungsterminen

 

zu einem Betrag von 16.203,75 € inklusive Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Die angebotenen Stundensätze (netto) entsprechen den derzeit üblichen Beträgen.

 

Da bei einer Beauftragung der Untersuchungsaufwand für andere Büros gleich ist, werden keine günstigeren Angebote erwartet. Verwaltungsseitig ist dem Bürgermeister daher die Beauftragung des beiliegenden Angebotes vom 24.01.2022r die technische Funktions- und Bedarfsplanung mit einer Angebotssumme von 16.203,75 € empfohlen worden. Der Bürgermeister ist der Empfehlung am 11.02.2022 gefolgt.

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 22.06.2021 im Rahmen der Aufstellungsbeschlüsse für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 (Neubau Schule) den Bürgermeister ermächtigt, Ingenieur- und Architektenleistungen mit einem Auftragswert über 2.500 € zu beauftragen. Die Auftragserteilung ist in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung von dieser zu genehmigen.

 

Die Finanzierungsmittel sind im Haushaltsplan 2022 im Produktkonto 511010.5431400 - Kosten der Bauleitplanung eingeplant. Die Kosten werden vom Schulträger erstattet.

 

Die auf den Untersuchungsergebnissen aufbauenden Objektplanungsleistungen für Regen-und Schmutzwasser sowie für die Verkehrsanlagen der inneren und äeren Erschließung werden im Anschluss HOAI-konform getrennt voneinander beauftragt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten sein.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Angebot vom 24.01.2022 (nichtöffentlich)

 

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