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Vorlage - 2022/23-190  

Betreff: 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Amt Nordstormarn Vorberatung
10.03.2022 
Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Nordstormarn ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
23.03.2022 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Änderungssatzung Gebühren Hauskläranlagen  
Entwurf öff.-rechtl. Vertrag Annahme Schlämme Nordstormarn 20220301  

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen im Amt Nordstormarn
(Anlage 1) mit folgenden/ohne Änderungen.

 

Weiterhin beschließt der Amtsausschuss, den Amtsdirektor zu ermächtigen, den öffentlich – rechtlichen Vertrag mit der Stadt Bad Oldesloe über die Klärschlammanlieferung (Anlage 3) mit den in der Vorlage beschriebenem Entgelt bei den Stadtwerken Bad Oldesloe abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Der 3-jährige Vertrag (2019 – 2021) mit Fa. Remondis, Lübeck über die Abfuhr von Schlamm aus Hauskläranlagen und Abwasser aus Sammelgruben ist am Jahresende 2021 neu ausgeschrieben worden. Für die neue Vertragslaufzeit von 2022 – 2024 hat Fa. Hüttmann aus Mölln das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Weitere Angebote lagen vor von Fa. Remondis, Lübeck und Fa. Blunk, Rendswühren (Preise aus der Anlage unterliegen der Verschwiegenheit). Der Amtsdirektor hat zur Wahrung der Bindefristen eine Eilentscheidung zur Auftragsvergabe an Fa. Hüttmann getroffen.

 

Neben der Änderung der Gebührensätze aufgrund der Ausschreibung empfiehlt die Verwaltung, den Maßstab für die Grundgebühr zu ändern. Sie sollte pro Abfuhr erhoben werden, weil das eine gerechtere Umlage der Verwaltungskosten des Amtes ist. Der Verwaltungsaufwand fällt zur Zeit überwiegend bei der Bedarfsmitteilung durch die Grubeninhaber an und nicht auch für die Grubeninhaber, die keine Abfuhren im Jahr haben.

 

Es ändern sich folgende Hauptgebührensätze:

Grundgebühr: bisher 7,00 €/Kalenderjahr pro Einwohner, neu 76,92 €/Abfuhr

Zusatzgebühr: bisher 127,93 €/6 m³ Abfuhr Hauskläranlage, neu 214,20 €/6 m³ Abfuhr Hauskläranlage

 

In dem letzten 3-Jahres-Vertrag wurde eine Behandlung des Schlamms und Abwassers in Bargteheide bzw. Lübeck vorgenommen, deren Fortsetzung nicht mehr wirtschaftlich ist. Für die Behandlung konnte nunmehr ein kostengünstigeres Angebot der Stadtwerke Bad Oldesloe eingeholt werden (siehe Preis in Anlage: unterliegt der Verschwiegenheit), das wahrgenommen werden sollte. Andere Optionen in der Umgebung gibt es nicht.

 


Anlage/n:

Anlage/n:
a) 2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung

b) Gegenüberstellung Preise neu und alt sowie Preise Stadtwerke Bad Oldesloe (nicht öffentlich)

c) Entwurf öffentlich-rechtlicher Vertrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Änderungssatzung Gebühren Hauskläranlagen (278 KB)      
Anlage 3 3 Entwurf öff.-rechtl. Vertrag Annahme Schlämme Nordstormarn 20220301 (621 KB)      
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