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Vorlage - 2022/13-160  

Betreff: Haushaltssatzung - mit Plan 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
16.03.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1_13 Satzung, Vorbericht, EP+FP, Erläuterungen HH 22 (22 Seiten)  
2_13 TEIL-Ergebnis+Finanzpläne HH 22 (120 Seiten)  
3_Kameradschaftskasse FF Steinfeld Planung Haushaltsjahr 2022  
4_Kameradschaftskasse JF Feldhorst Planung Haushaltsjahr 2022  

Beschlussvorschlag:

1. Nach öffentlicher Beratung werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenbergr das
  Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2021

 

Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit 2021 wird deutlich besser ausfallen als das geplante Defizit in Höhe von EUR -83.200,-. Nach aktueller Schätzung wäre ein knapp positives Ergebnis möglich. Im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse 2019-2021 werden voraussichtlich allerdings zusätzliche Abschreibungen aus den Investitionen dieser Jahre gebucht, welche das Ergebnis in 2021 und den Folgejahren belasten werden.

 

Die Ergebnisverbesserung wurde insbesondere durch here Einnahmen (Steuern + Schlüsselzuweisungen) glich.

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2022, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2019, 2020 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2021 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes "611010- Allgemeine Finanzwirtschaft" der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2022 vom 21.09.2021 und die verbundene Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2022 vom 19.01.2022 maßgebend.

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2022 sind daher relativ sicher planbar. Es fehlt bisher allerding ein entsprechender Bescheid des Kreises.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2021 auf 35,0 %.

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (2020 noch Familienleistungsausgleich nach § 25

FAG) betragen für das Jahr 2022 rund 158 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt entsprechend dem Verteilungsschlüssel des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer. Für die Gemeinde Klein Wesenberg entspricht dies einem Betrag von ca. EUR 48.700,- für das Jahr 2022.

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Klein Wesenberg wurden aktuell auf 9,30km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2022 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.000,40,-, somit insgesamt EUR 37.204,-.

 

d) Kita- Reformgesetz

Das Gesetz zur Stärkung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur finanziellen Entlastung von Familien und Kommunen sollte mit dem Beginn des Kita-Jahres 2020/21 und damit zum 1. August 2020 wirksam werden. Für die Kindertageseinrichtung wurden diese Vorgaben auf den 01.01.2021 verlängert. Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal "Wohngemeindeanteile" basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde und deren Betreuungsintensität über die Kreise in die "SQKM-Finanzierung" ein (361110.5312010).

Klein Wesenberg wird hierdurch mit ca. EUR 163.300,- belastet.

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualit und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt (361110.4481000).

Die Standortgemeinde zahlt diese Mittel an die jeweilige Kita (361110.5312100).

Ein Überschuss käme der Standortgemeinde zugute; bei einem entstehenden Fehlbetrag muss die Gemeinde diesen ausgleichen.

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Der Kreis Stormarn hat in dem Finanzausgleichsentwurf für das Jahr 2022 mit einer Kreisumlage in Höhe von 28,0 v.H. gerechnet. Die Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

Die Amtsumlage wurde mit dem bestehenden Umlagesatz von 22,0 v.H. kalkuliert.

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2021 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2020 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2021 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss hier weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden.

An alle anderen Schulträger werden in 2022 in Summe ca. EUR 110.000,- ausgezahlt.

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Klein Wesenberg

Die Freiwillige Feuerwehr Klein Wesenberg hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2022 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern durch das Land Schleswig-Holstein angehoben:

 

Steuersatz

Nivellierung 2021

Nivellierung 2022

Gemeinde 2021

Grundsteuer A

300%

302%

310%

Grundsteuer B

364%

367%

310%

Gewerbesteuer

277%

309%

310%

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde Klein Wesenberg ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz von 367% anpasst.

 

 

 

 

III. Ergebnisplan für das Jahr 2022

 

Der Vorlage sind neben dem Ergebnisplan die Teilergebnispläne beigefügt.

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Jahresüberschuss von
EUR 16.400,- (Zeile Nr. 22).

 

Die Verbesserung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2021 resultiert größtenteils aus den wieder steigenden Einkommensteueranteilen sowie den heren Schlüsselzuweisungen gemäß Haushaltserlass.

Im Vergleich zu 2020 fällt der Familienleistungsausgleich nach § 25 weg und wird durch die bedarfsunabhängige Zuweisung nach § 32 FAG ersetzt.

r die ebenfalls wegfallenden Zuweisungen für die Sanierungen der Gemeindestraßen wurde die pauschale Zuweisungen für bedarfstreibende Flächenlasten nach § 10 FAG eingeführt.

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. und II. dargestellten Änderungen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen zu Veränderungen.

 

 

 

 

IV. Finanzplan für das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und für den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2022 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo (Zeile 17) in Höhe von EUR 163.900,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Liquidität aufgrund des Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 2.300,- zum Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich um EUR 161.600,- zunehmen und so voraussichtlich ca. TEUR 1.160 betragen (Aufgrund der fehlenden Jahresabschlüsse und dem erfolgten Wechsel des Buchhaltungssystems ist dieser Wert vorläufig).

 

Etwaige im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen zu Veränderungen.

 

 

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in die Sondervermögen der Gemeinden übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes hat die Freiwillige Feuerwehr einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des jeweiligen Sondervermögens "Kameradschaftskasse" zu erstellen.

Die Ein- und Ausgabepläne bedürfen für ihr Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.

Der Vorlage ist dazu die Haushaltsplanung der Feuerwehr r das Jahr 2022 beigefügt.

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

  1. Haushaltssatzung 2022
    inkl.
    1. Vorbericht
    2. Produktübersicht Klein Wesenberg
    3. Ergebnis- und Finanzplan 2022
    4. Erläuterungen
       
  2. Teil-Ergebnis- und -Finanzpläne
     
  3. Haushaltsplanung 2022 der Kameradschaftskasse Feuerwehr

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_13 Satzung, Vorbericht, EP+FP, Erläuterungen HH 22 (22 Seiten) (403 KB)      
Anlage 2 2 2_13 TEIL-Ergebnis+Finanzpläne HH 22 (120 Seiten) (1498 KB)      
Anlage 3 3 3_Kameradschaftskasse FF Steinfeld Planung Haushaltsjahr 2022 (486 KB)      
Anlage 4 4 4_Kameradschaftskasse JF Feldhorst Planung Haushaltsjahr 2022 (47 KB)      
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