Vorlage - 2022/17-127
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1.1 Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Klein Wesenberg mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik vom 14.07.2020
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein,
Untere Forstbehörde vom 16.07.2020
- Archäologisches Landesamt vom 12.06.2020
- Landesamt für Denkmalpflege vom 17.07.2020
- Landwirtschaftskammer vom 10.07.2020
- TraveNetz GmbH vom 14.07.2020
- Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze vom 30.06.2020
- Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg vom 14.07.2020
- Vodafon GmbH7Vodafon Kabel Deutschland GmbH vom 01.07.2020
- Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land vom 14.07.2020
- Wasser- und Bodenverband Trave vom 17.06.2020
- Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. vom 15.07.2020
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Kreis Stormarn vom 16.07.2020
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland und Naturschutzbund Deutschland e.V. vom 12.07.2020
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Büros Planlabor Stolzenberg, Lübeck) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigenden Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Klein Wesenberg ergeben sich aus der Übersicht und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen.
1.2 Das Büro Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 für das Gebiet Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7), östlich der Teichanlage bis einschließlich Alte Dorfstraße 18a und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:
2.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14.05.2020 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 gebilligt. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB ist im Juni/Juli 2020 durchgeführt und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB informiert worden. Gleichzeit hat der Vorentwurf vom 15.07.2020 bis einschließlich 28.07.2020 öffentlich ausgelegen.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange /obere Verwaltungsbehörde |
Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes SH, Abt. Verkehrspolitik | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr SH | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Außenstelle Lübeck | ohne Stellungnahme |
Archäologisches Landesamt SH | |
Landesamt für Denkmalpflege SH | |
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie | |
Kreis Stormarn | |
Landwirtschaftskammer SH | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Industrie- und Handelskammer zu Lübeck | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Team Ahrensburg | |
TraveNetz GmbH | |
HanseWerk Natur GmbH | ohne Stellungnahme |
Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH | ohne Stellungnahme |
Avacon Netz GmbH | |
Gasunie Deutschland Transport Service GmbH | |
Tennet TSO GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafon GmbH / Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH (AWSH) | ohne Stellungnahme |
Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (WAS) | |
Verbände |
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Landessportverband Stormarn e.V. | |
Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in SH (AG 29) | ohne Stellungnahme |
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland | |
Naturschutzbund Deutschland e.V. | |
Nachbargemeinden |
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Amt Nordstormarn für die Gemeinden Barnitz, Wesenberg und Westerau | |
Amt Sandesneben-Nusse für die Gemeinde Groß Schenkenberg | ohne Stellungnahme |
Hansestadt Lübeck | ohne Stellungnahme |
Öffentlichkeit |
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Privater Einwand für Hauptstraße 23 | |
Privater Einwand für Wegefläche |
Das Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH – Landesplanungsbehörde hat sich mit Erlass vom 05.10.2020 zur Planung geäußert. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme ergeht im weitern Planverfahren.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen waren verschiedene Untersuchungen und Gutachten notwendig. Außerdem bestehen in der Gemeinde Überlegungen, den Standort der Freiwilligen Feuerwehr an die Hauptstraße zu verlegen. Hierfür ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Stormarn eine Bauvoranfrage gestellt worden. Das Ergebnis steht noch aus. Sollte sich die Gemeinde bei einem positiven Bauvorbescheid für die Standortverlegung entscheiden, sind die Grundzüge der Planung betroffen. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss muss dann neu gefasst werden. Gleiches gilt für sonstige Änderungen, die maßgebliche Auswirkungen auf die Planinhalte haben. Dieses sind u.a. Gebietsfestsetzungen, Grundstücksausnutzung/Bebauungsdichte, Verkehrsführung und Festsetzungen für die Oberflächenwasserbeseitigung.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägungsempfehlung
2) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - Planzeichnung (Stand: GV 08.03.2022)
3) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - Zeichenerklärung (Stand: GV 08.03.2022)
4) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - Text (Teil B) (Stand: GV 08.03.2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Abwägungsempfehlung (328 KB) | ||||
2 | 2) Entwurf des Bebauaungsplanes Nr. 11 - Planzeichnung (Stand: GV08.03.2022) (535 KB) | ||||
3 | 3) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - Zeichenerklärung (Stand: GV08.03.2022) (204 KB) | ||||
4 | 4) Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 - Text (Teil B) (Stand: GV 08.03.2022) (40 KB) |