Vorlage - 2022/20-177
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Beschlussvorschlag:
- Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan 2003 wird die 2. Änderung für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, nördlich der Bundesstraße B 75, westlich der Bebauung Bruhnkatener Weg und Ohlfeld sowie östlich der Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein) aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Umwandlung „Flächen für Landwirtschaft“ in „Gemischte Bauflächen“ und „Wohnbauflächen“ sowie
- Umwandlung von „Gemischte Bauflächen“ in „Wohnbauflächen“.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Die weiteren Verfahrensschritte ergeben sich aus dem zu erstellenden Konzept zur städtebaulichen Entwicklung (s. Beschlussvorlage 2022/20-178).
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeinde befasst sich seit einiger Zeit mit der Schaffung neuer Wohnbauflächen. Eine Möglichkeit kann die im Ortsteil Stubbendorf die unbebaute Fläche zwischen der Gemeindegrenze zur Stadt Reinfeld (Holstein) und der Bebauung Bruhnkatener Weg und Ohlfeldt, nördlich der Bundestraße B 75 in Stubbendorf darstellen. Diese Fläche befindet sich im Bebauungsplan Nr. 5, der am 03.04.2003 in Kraft getreten ist. Der unmittelbar am Bruhnkatener Weg angrenzende Bereich ist als Mischgebiet und die Restfläche als Fläche für die Landwirtschaft und Ausgleichsmaßnahme festgesetzt.
Um eine bedarfsgerechte Entwicklung dieser Flächen zu ermöglichen, ist unter anderem über die Änderung des Flächennutzungsplanes 2003 hinaus, die Änderung der Nutzungsausweisung notwendig.
Die Gemeinde legt großen Wert auf eine bedarfsgerechte Entwicklung. Im Fokus der Entwicklungsüberlegungen steht barrierearmer Wohnraum in Verbindung mit guter Mobilität. Die Entwicklungsüberlegungen werden dabei auch durch das in Erarbeitung befindliche Amtsentwicklungskonzept konkretisiert werden.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist über die Aufstellung eines oder mehrerer Bebauungspläne (nördlich und südlich der Kindertagesstätte) zu entscheiden.
Veränderungen und Anpassungen des Geltungsbereiches und der Planungsziele sind im Laufe des Aufstellungsverfahrens für die Flächennutzungsplanänderung möglich.
Anlage/n:
Anlage/n: Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2022-03-10 Geltungsbereich (928 KB) |