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Vorlage - 2022/21-151  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau für das Gebiet: Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), südlich Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern)
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
13.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Westerau, westlich Ratzeburger Straße (B 208), südlich Ratzeburger Straße 2 bis 10 (gerade Hausnummern) wird der Bebauungsplan Nr. 11 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“,

-          Sicherherstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung,

-          Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll möglichst das Büro Architektur + Stadtplanung, Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: Öffentliche Informationsveranstaltung.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat am 30.11.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes u.a. mit dem Ziel gefasst worden, eine Gemeinbedarfsfläche für den neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr zu sichern. Gleichzeitig ist dessen Vorentwurf bestätigt und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Landesplanungsbehörde sowie der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbargemeinden freigegeben worden.

 

Die frühzeitige Beteiligung ist durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Entscheidend für das weitere Verfahren ist jedoch die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde. Diese hat mit Erlass vom 10.03.2022 bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der Flächennutzungsplanänderung und den damit verbundenen Planungsabsichten nicht entgegenstehen. Damit kann als nächster Schritt der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. Der Geltungsbereich umfasst hierbei nur die Gemeindeflächen und den für die Verkehrsanbindung erforderlichen Bereich der B 208.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 (292 KB)      
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