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Vorlage - 2022/21-152  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 (Feuerwehr) der Gemeinde Westerau
hier: Zustimmung zur Beauftragung der Vermessungsleistung und der Schalltechnischen Untersuchung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
16.05.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
13.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Angebot Vermessung vom 11.04.2022 (anonymisiert)  
Angebot Schalltechische Untersuchung vom 22.04.2022 (anonymisiert)  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und damit der Beauftragung der Vermessungsleistung gemäß Angebot vom 11.04.2022 über 3.689,00 € brutto zzgl. des Aufmaßes der Schächte für 35,70 € je Schacht und der Kosten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation zu.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und damit der Beauftragung der Schalltechnischen Untersuchung gemäß Angebot vom 22.04.2022 inkl. der Bedarfsposition 2.1.2 über 10.295,88 € brutto zu.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. rgerleiche Mitglieder Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

Zur Schaffung eines neuen Standortes für die Freiwillige Feuerwehr Westerau stellt die Gemeinde derzeit die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 11 auf.

 

Für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der Erschließungsplanung für das neue Feuerwehrgelände sind umfangreiche Vermessungsarbeiten notwendig. Außerdem ist eine Schalltechnische Untersuchung notwendig. Es liegen hierfür Angebote vor. Diese sind als Anlage beigefügt.

 

Die Aufträge sind bereits von der Bürgermeisterin als Eilentscheidung erteilt worden.

Das Vermessungsaufmaß ist für die Ausarbeitung des Anschlusses an die B 208 und die Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr erforderlich ist. Hier ist u.a. zu klären, wie eine Linksabbiegespur ausgestaltet werden muss. Für den weiteren Planungsablauf ist auch die Schalltechnische Auswirkung der Feuerwehr auf das Bestandsgebiet bedeutsam. Die Bedarfsposition 2.1.2 ist beauftragt worden, da es wahrscheinlich ist, dass für diesen Bereich keine aktuellen Daten der Verkehrsbelastung vorliegen und eine Verkehrszählung durchgeführt werden muss. Die Durchführung und Abrechnung erfolgt nur, wenn tatsächlich eine Zählung erforderlich wird.

 

Die Vermessungsunterlage und das Ergebnis der Schalltechnischen Untersuchung sind notwendig für die Erarbeitung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und die Gesamtkostenermittlung. Sie sind zudem Grundlage für die eigentliche Planung des Feuerwehrgebäudes.

 

Finanzierungsmittel stehen im Haushalt 2022 im Produktkonto 511012 ausreichend zur Verfügung..

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Angebot Vermessung vom 11.04.2022 (anonymisiert)

Angebot Schalltechnische Untersuchung vom 22.04.2022 (anonymisiert) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Angebot Vermessung vom 11.04.2022 (anonymisiert) (516 KB)      
Anlage 2 2 Angebot Schalltechische Untersuchung vom 22.04.2022 (anonymisiert) (2010 KB)      
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