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Vorlage - 2022/21-154  

Betreff: Bauleitplanung östlich der Ratzeburger Straße, Hausnummer 5
(gegenüber dem neuen Feuerwehrstandort)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau
16.05.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau
13.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Antrag auf „ Umwidmung“ der Fläche nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

Die Eigentümer des o.g. Grundstückes sind an die Gemeinde herangetreten mit der Bitte einen rund 100m langen und 35-40m tiefen Grünstreifen in Bauland "umzuwidmen". Die Grundfläche liegt unmittelbar gegenüber dem geplanten Feuerwehrstandort (vgl. Karte in der Anlage.

 

Die in Rede stehende Fläche ist weder im Flächennutzungsplan noch im Ortsentwicklungskonzept als (mögliche) Baufläche ausgewiesen. Vielmehr handelt es sich um Flächen für die Landwirtschaft.

 

Die Gemeinden stellen gem. §1 Abs.3 des Baugesetzbuches Bebauungspläne auf sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Auch die angeregte Erweiterung des Geltungsbereiches des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans begünstigt dies nicht; vielmehr würde es die Entwicklung der FFW verzögern und erschweren; Stichworte hierzu sind Überarbeitung Ortsentwicklungskonzept, Abstimmung mit der Landesplanung, zusätzlicher Erschließungs- und Entsorgungsaufwand, (Verkehrs-) Lärmschutz, Großbaumbestand, 20m Anbauverbotszone entlang der Bundesstraße…

 

Vor diesem Hintergrund soll die Interessenbekundung wie folgt beantwortet werden:

 

Sehr geehrte …. [Eigentümer],

 

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer wohnbaulichen Entwicklung auf Ihrem Grundstück entlang der Ratzeburger Straße.

 

Leider kann Ihre Fläche nicht im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für das Feuerwehrgerätehaus planungsrechtlich überplant werden. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist das Erfordernis ein modernes und zukunftsfähiges Feuerwehrgerätehaus zu errichten und die bisherigen drei Feuerwehr-Standorte (Westerau, Ahrensfelde, Trenthorst) aufzulösen.

 

Im Zuge der Entwicklung eines neuen Standortes soll die Erschließung der Grundstücke nördlich des zukünftigen Feuerwehrgerätehauses und der Kindertagespflege neu geordnet werden und zukünftig über das Feuerwehrgrundstück verlaufen. Zudem soll im rückwärtigen Bereich des zukünftigen Feuerwehrstandortes eine wohnbauliche Entwicklung für drei Einfamilienhäuser ermöglicht werden. Es bietet sich hier eine gemeinsame Überplanung an, da ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben ist und diese Grundstücke über den Feuerwehrstandort erschlossen werden.  Die geplante Wohnbaufläche war auch bereits im Gemeindeentwicklungskonzept als prioritäre Potenzialfläche für den Wohnungsbau vorgeschlagen worden. Einer Überplanung dieser Fläche  wird im Grundsatz durch die Kreisplanung und die Landesplanungsbehörde zugestimmt.

 

Bei Ihrem Grundstück besteht dieser räumliche und funktionale Zusammenhang leider nicht. Daher wird von Seiten der Gemeinde nicht das städtebauliche Erfordernis für ein Zusammenführen der beiden Planungen gesehen. Die Gemeinde hat zudem ein öffentliches Interesse an einem zügigen Bebauungsplanverfahren, damit in absehbarer Zeit, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses geschaffen werden können.  Jede zusätzliche Flächenentwicklung führt zu einer Erhöhung der Komplexität des Bebauungsplanverfahrens, dies ist nicht im Interesse der Gemeinde. So ist Ihre Fläche nicht als Potenzialfläche im Gemeindeentwicklungskonzept vorschlagen worden.

 

Für ggf. Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen sowohl die Bürgermeisterin wie auch das Bauamt des Amtes Nordstormarn gerne zur Verfügung.

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlage: Anschreiben an die Bürgermeisterin, aufgrund der Adressdaten nicht öffentlich 

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