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Vorlage - 2022/11-213  

Betreff: KiTa "Badendorfer Spatzennest" - Sachstand wirtschaftliche Kosten im Jahre 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
23.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf stimmt den aus dem Abschluss des Mietvertrages und der Finanzierungsvereinbarung sich ergebenden Mehrkosten gegenüber dem ursprünglich am 10.07.2021 erstellten Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 für die Kindertagesstätte „Badendorfer Spatzennest“ zu.

 

 


Sachverhalt:

Die Johanniter als Träger der Kindertageseinrichtung „Badendorfer Spatzennest“ haben per 10.07.2021 den Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 erstellt.

Dieser Plan beinhaltete neben den Einnahmen aus Elternbeiträgen und den SQKM-Mitteln auch die Ausgaben für Betriebs- und Sachkosten.

 

Aufgrund von zwischenzeitlich geschlossenen Verträgen haben sich folgende Veränderungen ergeben:

 

a)      Mietvertrag – ab 01.03.2022

Der am 24.02.2022 unterzeichnete Mietvertrag für die Liegenschaft Mitteltor 1 beinhaltet neben der Miethöhe auch eine Vereinbarung über die Instandhaltung des Mietobjektes. So sind Reparaturen auf Kosten des Mieters vorzunehmen. Kosten für den Bauhof werden ebenfalls mit dem Träger abgerechnet. Für die im Laufe des Wirtschaftsjahres entstehenden Kosten ist ein Ansatz von 10.000,00 € pro Jahr vorgesehen.

 

Aufgrund der Evaluationsphase der KiTa-Reform ist es für den Träger wichtig, dass alle Kosten für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung in den Abrechnungen enthalten sind.

 

b)      Finanzierungsvereinbarung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 neues KiTaG

Die Finanzierungsvereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Träger wurde aufgrund der Gespräche am 28.09.2021 mit Gültigkeit ab 01.01.2021 unterzeichnet. Der 28.09.2021 liegt nach dem Erstellungsdatum des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2022.

 

Die Finanzierungsvereinbarung, gültig ab 01.01.2021, regelt Kosten für die Zentral-verwaltung von 6 % der Kosten für das pädagogische Personal. Die ersten Verhand-lungen enthielten 3,5 % mit einer jährlichen Steigerung. Da dies für den Träger nicht auskömmlich gewesen wäre, wurde sich kurzfristig auf eine Höhe von 6 % geeinigt.

Zum Vergleich – andere Träger erhalten nachweislich 6,5 % oder sogar 7 %.

In der Vereinbarung sind die Sachkosten über ein jährliches Budget enthalten. So hat die Gemeinde Badendorf für das Jahr 2022 einen Betrag in Höhe von
50.800,00 € vereinbart. Ab dem Jahr 2023 gibt es eine Anpassungsregelung an den Verbraucherpreisindex.

 

Aus der anliegende Gegenüberstellung sind die im Jahre 2022 voraussichtlich entstehenden Mehrkosten ersichtlich.

 

Anzumerken ist, dass der Unterhaltungsansatz im „berichtigten“ Wirtschaftsplan 2022 voraussichtlich nicht ausgeschöpft werden wird.

 

Mit den Johannitern wurde vereinbart, dass die Vorauszahlung für das Jahr 2022 nicht mehr angepasst wird. Es wird sehr wahrscheinlich im Rahmen der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 folglich zu einer Nachzahlung an den Träger kommen.

 

Trotz der entstehenden Mehrkosten im Jahre 2022 verbleiben bei der Gemeinde Badendorf SQKM-Mittel. Der Träger ist mit den SQKM-Mittel bei dieser Kindertageseinrichtung „Badendorfer Spatzennest“ weiterhin auskömmlich.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

- 2022-05-12_Wirtschaftsplan 2022_Gegenüberstellung Ursprung 10.07.2021 zu aktuell

 

 

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