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Vorlage - 2022/-046  

Betreff: Anpassung der Vergütungsvereinbarung für die Geschäftsführung durch das Amt Nordstormarn für das Kalenderjahr 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Vorstand des Wasserbeschaffungverbandes Vorberatung
09.06.2022    Nichtöffentliche Sitzung des Vorstands des Wasserbeschaffungverbandes Reinfeld-Land      
Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land Entscheidung
08.09.2022 
Sitzung der Verbandsversammlung des WBV Reinfeld-Land (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022_Kalkulation WBV GeschäftsführungsVergütung_geschwärzt  
2022-2024_Hochrechnung_GeschäftsführungsVergütung  
2021 Kalkulation WBV GeschäftsführungsVergütung_Stand 19.11.2021_Sz  
2021-11-19_Info zum Kostenanteil Erhebung Wassergeld, Anzahl WZ + Verbrauch 2020  

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der Vereinbarung über die Vergütung für die Geschäftsführung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land empfiehlt die Verbandsversammlung die Vergütung des Amtes für die Geschäftsführung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land für das Kalenderjahr 2022 in folgender Höhe zu vereinbaren: ……………. €.

 

Die Verwaltung wird angewiesen, die Kostensteigerung im Nachtragshaushalt 2022 zu berücksichtigen. Der Nachtragshaushalt ist bei der nächsten Verbandsversammlung vorzulegen. 

 


Sachverhalt:

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.02.2016 den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung für die Geschäftsführung des Wasserbeschaffungsverbandes Reinfeld-Land durch das Amt Nordstormarn anhand des jeweils festgestellten prozentualen Arbeitszeitanteils der mit der Durchführung der Verbandsaufgaben betrauten Mitarbeiter*innen ab dem 01.01.2016 beschlossen. Die Höhe der Vergütung soll der Vereinbarung nach alle 3 Jahre überprüft werden.

 

Die Geschäftsführungsvergütung betrug:

 

42.645,92 €/Jahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2018

59.572,00 €/Jahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2021

 

Gemäß der anliegenden Kalkulation und der Hochrechnung betragen die Personalkosten der für den Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land tätigen Mitarbeiter*innen im Jahr 2022 91.475,90 €.

Unter Berücksichtigung von einer Kostensteigerung von jeweils 3% pro Jahr in 2023 und 2024, ergäbe sich somit eine durchschnittliche Vergütung in Höhe von
94.250 €/Jahr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024.

 

In der Besprechung vom 28.03.2022 wurde dem Vorstand von Herrn Amtsdirektor Wulf und dem Kämmerer Herrn Poltrock erklärt, dass die Kostensteigerung größtenteils darauf beruht, dass die Stellenbesetzung für die Geschäftsführertätigkeit mit 70 % einer Vollzeitkraft in der ursprünglichen Planung von Herrn Wramp vorgesehen war, die Aufgaben – auch infolge von der Aufarbeitung von „Altlasten“ – nunmehr jedoch zu 100 % von Frau Schroeder wahrgenommen werden. Ferner hat das Amt Nordstormarn im Kalenderjahr 2021 den Umstieg von „CIP kommunal“ auf die neue Finanzsoftware „proDoppik“ der Firma H&H aus Berlin vorgenommen. Die Inbetriebnahme hatte u.a. im Bereich der Verbrauchsabrechnung zeitaufwändige Vor- und Nacharbeiten der dort beschäftigten Mitarbeiter*innen u.a. durch CIP-Altlasten zur Folge, die auch gegenwärtig noch nicht vollständig abgeschlossen sind. Erstmalig wurde mit „proDoppik“ die Möglichkeit gegeben, dass Verbraucher ihre Zählerstände digital per QR-Code übermitteln, so dass diese direkt ins System einfließen und somit eine händische Erfassung durch die mit der Verbrauchsabrechnung betrauten Mitarbeiter*innen in diesen Fällen entfällt. Die über die Homepage übertragenen Zählerstände der Verbraucher bedürfen nach einer Plausibilitätsprüfung bei Eingabefehlern noch einer manuellen Nachbearbeitung. Ebenso ist bei auf herkömmlichen Wege gemeldeten Zählerständen (telefonisch, Karte, Fax oder E-Mail) die manuelle Erfassung erforderlich.

 

Die Gesprächsteilnehmer haben sich dahingehend geeinigt, dass die Verbandsversammlung vorerst nur für den Zeitraum des Kalenderjahres 2022 den Beschluss über die Höhe der Geschäftsführungsvergütung fasst. Die in 2022 gewonnen Erkenntnisse, inwieweit die Abarbeitung von Altlasten bzw. der Einsatz der neuen Finanzsoftware zu personellen/zeitlichen Einsparungen führt soll bei einer erneuten Überprüfung der Geschäftsführungsvergütung für 2023 und die Folgejahre erfolgen.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

- Kalkulation Personalkosten Wasserbeschaffungsverband ab 01.01.2022

- Hochrechnung der Kostensteigerung der Personalkosten lt. Entwurfsberechnung vom
  18.11.2021

- Kalkulation der Personalkosten Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land 2021

- Info zum Kostenanteil Erhebung Wassergeld der Ämter Bad Oldesloe-Land und
  Sandesneben-Nusse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022_Kalkulation WBV GeschäftsführungsVergütung_geschwärzt (554 KB)      
Anlage 2 2 2022-2024_Hochrechnung_GeschäftsführungsVergütung (433 KB)      
Anlage 3 3 2021 Kalkulation WBV GeschäftsführungsVergütung_Stand 19.11.2021_Sz (62 KB)      
Anlage 4 4 2021-11-19_Info zum Kostenanteil Erhebung Wassergeld, Anzahl WZ + Verbrauch 2020 (263 KB)      
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