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Vorlage - 2022/17-131  

Betreff: Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung
21.06.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
28.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

  1. Die Gemeinde stellt ein Ortsentwicklungskonzept auf.

 

  1. Die Leistungen für die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts werden beschränkt ausgeschrieben. Es sind mindestens 3 geeignete Büros zu beteiligen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Ortskernentwicklung“ für die Erstellung des Ortsentwicklungskonzepts beim LLUR zu stellen.

 

  1. Es wird eine Arbeitsgruppe gebildet. Aus den gemeindlichen Gremien werden neben dem Bürgermeister folgende Mitglieder entsandt:

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtig, nach der Bewilligung der Fördermittel den Auftrag für die Erstellung des Konzepts zu vergeben.

 

 


Sachverhalt:

 

Der demografische Wandel stellt viele ländliche Regionen Schleswig-Holsteins vor Herausforderungen. Siedlungs- und Infrastrukturen müssen an diese Entwicklung angepasst werden. Neue Fragestellungen nach dem Zusammenleben, nach der Sicherung der Grundversorgung fordern innovative Antworten. Die Erarbeitung von Orts(Kern)Entwicklungskonzepten ist ein Ansatz zur Gestaltung eines demografiegerechten Dorfumbaus.

 

Die Aufstellung dieser Entwicklungskonzepte kann aus Mitteln der „Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)“ gefördert werden. Bewilligt wird der Zuschuss vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SH (LLUR) auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Ortskernentwicklung in Schleswig-Holstein“. Voraussetzung ist, dass dabei die Sicherung der Daseinsvorsorge, generationenübergreifende Angebote, die weitere wirtschaftliche Entwicklung sowie die Erhaltung der Siedlungsstruktur und Identität der Dörfer im Vordergrund stehen. Wichtige Grundlagen sind außerdem eine breite Bürgermitwirkung und ein abgestimmtes Vorgehen auf Ebene der Gemeinde und der Region. Ein Ergebnis des Entwicklungskonzeptes sind Schlüsselprojekte, z.B. die Reduzierung von Leerstand durch Neu- und Umnutzung, die barrierefreie und multifunktionale Gestaltung von Gebäuden und Freiräumen. Für die erarbeiteten Schlüsselprojekte kann wiederum eine GAK-Förderung beantragt werden.

 

Das LLUR hat im Rahmen des „Runden Tisches“ am 10.05.2022 im Amt Nordstormarn die Ortsentwicklungskonzepte als Voraussetzungen für Förderungen vorgestellt und entsprechende Unterstützungen – aufbauend auf dem Amtsentwicklungskonzept – für die Gemeinden des Amtes in Aussicht gestellt.

 

In einem ersten Schritt sind ein Leistungsverzeichnis vorzubereiten und der Förderantrag zu erstellen.

 

Weitere Informationen zu dem Thema und eine Auswahl geförderter Projekte sind hier https://www.schleswigholstein.de/DE/fachinhalte/L/laendlicheraeume/projektauswahlverfahrenGAKOrtskernentwicklung.html einsehbar. Alle verwirklichten Projekte können in der „Interaktiven Projektkarte SH“ der Akademie für die ländlichen Räume http://www.alrsh.de/themen/foerdermoeglichkeiten/interaktive-projektkarte-sh/ aufgerufen werden.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

keine 

Stammbaum:
2022/17-131   Erarbeitung eines integrierten Ortsentwicklungskonzeptes   Bauamt   Beschlussvorlage
2022/17-131-01   Auftragsvergabe Ortsentwicklungskonzept   Bauamt   Beschlussvorlage Klein Wesenberg
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