Vorlage - 2022/17-133
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Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Planzeichnung (Stand: 10.06.2022) sind der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 und die Begründung (mit folgenden Änderungen) auszuarbeiten. Entwässerungskonzept und Lärmgutachten sind anzupassen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.03.2022 die Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 zurückgestellt. Es sollte die Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde zum Vorbescheidsantrag für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses an der Hauptstraße abgewartet werden. Diese hat mit Bescheid vom 22.03.2022 das Vorhaben in dieser Stelle abgelehnt, da es hier planungsrechtlich nicht zulässig ist. Das Grundstück wird dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet und das Vorhaben (Feuerwehrgebäude) widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (Grünfläche-Bolzplatz). Die korrekte Darstellung „Gemeinbedarfsfläche-Feuerwehr“ soll mit der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Damit können die Bebauungsplaninhalte für die Feuerwehr entfallen und die Verkehrsführung innerhalb des Gebietes neugestaltet werden.
Zur endgültigen Ausarbeitung des Entwurfes sind das Entwässerungskonzept und das Lärmgutachten anzupassen. Dann kann auch über die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen beraten werden.
Der neue Entwurf und dessen Auswirkungen werden vom beauftragten Planungsbüro in der Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses erläutert.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planzeichnung (Stand: 10.06.2022) (413 KB) |