Vorlage - 2022/11-216
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 i. V. m. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straße ab der Einmündung zum „Langenjahrener Weg bis zur Gemeindegrenze Badendorf/Hamberge dem öffentlichen Verkehr um und stuft sie als selbstständigen Geh- und Radweg i.S.d. § 3 (1) Nr. 4 b) StrWG um:
- Straße „Karkbreed“, Flurstücke 226, 230, 232, 236, 239, 242, 251 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf,
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Umwidmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt:
Der o.g. Weg ist inzwischen erstellt, der Gemeinde übergeben und wurde am 16.12.2019 deshalb dem öffentlichen Verkehr als Gehweg gewidmet. Eine Einstufung als Ortsstraße i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG zum Befahren durch Kraftfahrzeuge scheidet aufgrund der Beschaffenheit und Breite des Weges aus. Da das Radfahren auf der besagten Straße erlaubt sein soll, kann die Straße „Karkbreed“ entsprechend zum selbstständigen Geh- und Radweg umgewidmet werden. Einzig dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr zu den anliegenden bewirtschafteten Flächen muss die Nutzung mittels Fahrzeugen gestattet bleiben. Die Straße ist nach Eintritt der Bestandskraft der Umwidmung durch die nach der Straßenverkehrsordnung vorzunehmende Beschilderung zu kennzeichnen.
Anlage/n:
Anlage/n:
Keine