Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/19-169  

Betreff: Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ostküstenleitung Abschnitt 1 - 1. Planänderung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
27.07.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Stellungnahme vom 15.07.2022  
2) Stellungnahme vom 02.03.2021  
3) Übersichtsplan-neu (Auszug)  
4) Wegenutzungsplan-neu (Auszug)  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

zur Sitzung am 29.06.2022

 

Die Gemeinde hält an ihrer Stellungnahme vom 02.03.2021 fest.

 

zur Sitzung am 27.07.2022

 

Die Gemeindevertretung Rehhorst stimmt der Eilentscheidung der Bürgermeisterin und der abgegebenen Stellungnahme vom 15.07.2022 zu.

 


Sachverhalt:

Im vergangenen Jahr fand das Beteiligungsverfahren zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau des 1. Abschnittes der Ostküstenleitung statt. Die Gemeinde hat sich ausführlich mit den Planfeststellungsunterlagen (siehe Beschlussvorlage 2021/19-135) beschäftigt und am 02.03.2021 eine Stellungnahme abgegeben.

 

Die Antragsteller (TenneT TSO GmbH, Berlin) hat den ausgelegten Plan aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, der Ergebnisse der Erörterungstermine im Oktober 2021 sowie zwischenzeitig gewonnener Erkenntnisse geändert und hierfür ein Planänderungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt.

 

Wesentlicher Inhalt der Planänderung sind

 

-          Verschiebungen der Masten der 380-kV-Ltg Audorf-Hamburg/ Nord (LH-13-317) im Bereich des Umspannwerks (UW) Kreis Segeberg

-          Verschiebungen der Masten im Bereich Krumbecker Hof

-          Änderungen des Bauverfahrens für die Erdkabeltrasse im Bereich Henstedt-Ulzburg

-          Fachbeitrag Düker im Bereich Henstedt-Ulzburg

-          Verlegung der Kabelübergangsanlage (KÜA) Kisdorferwohld West

-          Änderung des Leitungsprovisoriums im Bereich der Gemeinde Sülfeld

-          Teilverlegung des Gewässers 2. Ordnung Nr. 808

-          Änderung der Kompensationsmaßnahmen

 

sowie weitere aus den Planänderungsunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Henstedt-Ulzburg, Alvesloe, Kisdorf, Sievershütten, Oering, Sülfeld, Groß Niendorf, Wakendorf I, Bahrenhof, Strukdorf, Bühnsdorf, Neuengörs, Ellerau im Kreis Segeberg, der Gemeinden Travenbrück, Feldhorst, Rehhorst, Heilshoop, Mönkhagen und der Stadt Bad Oldesloe im Kreis Stormarn sowie der Gemeinde Stockelsdorf im Kreis Ostholstein. Die gravierendsten Änderungen befinden sich im Bereich Ellerau und Henstedt-Ulzburg.

 

Auf Rehhorster Gebiet befinden sich die Masten 74 bis 90. Große Änderungen sind nicht ersichtlich. Soweit erkennbar sind Angaben in den Sondernutzungen ergänzt und korrigiert worden. Für Rehhorst betrifft dieses u.a. die lfd. Nr. W 106 (Pöhls, von der K76 bis Weberkate). Hier wurde Bau durch Neubau (ohne Mast 90) ersetzt. Außerdem ist die fehlende Nutzung zum Rückbau der Masten 100 bis 104 ergänzt worden. In den Wegeplänen sind jetzt außerdem alle temporär beanspruchten Flächen zeichnerisch dargestellt.

 

 

 

Ergänzung zur Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst am 27.07.2022

 

Das Thema und die Stellungnahme sollten in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.06.2022 beraten werden. Die Sitzung fand aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit nicht statt. Da eine Stellungnahme nur bis zum 25.07.2022 möglich war, hat die Bürgermeisterin ein Eilentscheidung getroffen und die anliegende Stellungnahme abgegeben.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

1) Stellungnahme vom 15.07.2022

2) Stellungnahme vom 02.03.2021

3) Übersichtsplan-neu (Auszug)

4) Wegenutzungsplan-neu (Auszug) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 4 1 1) Stellungnahme vom 15.07.2022 (249 KB)      
Anlage 3 2 2) Stellungnahme vom 02.03.2021 (804 KB)      
Anlage 1 3 3) Übersichtsplan-neu (Auszug) (513 KB)      
Anlage 2 4 4) Wegenutzungsplan-neu (Auszug) (522 KB)      
Seite zurück Nach oben