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Vorlage - 2022/13-167  

Betreff: Genehmigung Haushaltsplan der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
30.06.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
5_Kameradschaftskasse FF Havighorst Planung 2022  

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und die jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.


Sachverhalt:

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Einnahme- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Einnahme- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Havighorst 2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 5_Kameradschaftskasse FF Havighorst Planung 2022 (425 KB)      
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