Vorlage - 2022/23-220
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Beschlussvorschlag:
Folgende Bewerber stehen zur Wahl:
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Weitere Vorschläge liegen nicht vor.
a) Die Wahl wird offen durchgeführt durch Handzeichen.
Es entfallen folgende Stimmen auf folgende Bewerber
_____________________ ______ Stimmen
_____________________ ______ Stimmen
Damit hat Herr …………………….. die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigt.
Herr …………………….. erklärt, dass er die Wahl annimmt.
b) Alternativ:
Es wird beantragt, die Wahl geheim durchzuführen.
Für die Durchführung der Wahl des Amtsdirektors werden Mitglieder des Amtsausschusses als Wahlausschuss bestimmt.
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Besetzung des Wahlausschusses folgende Vorschläge unterbreitet:
___________________________
___________________________
___________________________
Abstimmungsergebnis: ________ Stimmen dafür
Damit sind die oben genannten Bewerber*innen gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Die Amtsausschussmitglieder wählen nacheinander und geheim. Die Amtsausschuss-mitglieder erhalten Stimmzettel in der Anzahl ihrer Stimmenanteile im Amtsausschuss.
Nach Beendigung des Wahlvorganges werden die auf die einzelnen Bewerber abgegebenen Stimmen gezählt. Es entfallen folgende Stimmen auf folgende Bewerber:
_____________________ ______ Stimmen
_____________________ ______ Stimmen
Damit hat Herr …………………….. die erforderliche Mehrheit auf sich vereinigt.
Herr …………………….. erklärt, dass er die Wahl annimmt.
Sachverhalt:
Den Mitgliedern des Amtsausschusses liegt eine Gesamtübersicht über alle Bewerber*innen auf die Stelle des Amtsdirektors vor. Jedes Amtsausschussmitglied hatte ausreichend Gele-genheit, sich umfassend über die Bewerber*innen zu informieren. Der Amtsausschuss hat von den eingegangenen Bewerbern*innen insgesamt vier Bewerber zu Auswahlgesprächen am 12.07.22 und 13.07.22 eingeladen.
Der Amtsdirektor wird gemäß § 15 b Amtsordnung (AO) durch den Amtsausschuss gewählt.
Die Wahl erfolgt nach § 40 Gemeindeordnung (GO). Die Wahl ist öffentlich. Geheime Wahl durch Stimmzettel findet statt, sobald ein Mitglied des Amtsausschusses dies fordert. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Bei Stimmengleichheit findet ein weiterer Wahlgang statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los, das der Vorsitzende des Amtsausschusses zieht.
Um Rückschlüsse auf das Abstimmungsverhalten zu vermeiden, erhalten die Amtsaus-schussmitglieder für den Fall, dass geheime Wahl beantragt wird, Stimmzettel in der Anzahl ihrer Stimmenanteile im Amtsausschuss.
Anlage/n:
Anlage/n: keine