Vorlage - 2022/23-227
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Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss beschließt, ein konkurriendes Vergabeverfahren mit europaweiter Ausschreibung durchzuführen und ermächtigt den Amtsdirektor, den Auftrag gemäß dem als Anlage beigefügten Angebot zu erteilen.
Sachverhalt:
Das Beteiligungsverfahren zur Erstellung des Raum- und Funktionsprogrammes für den Ersatzbau der Grundschule in Zarpen ist weitgehend abgeschlossen. Parallel wird im Anschluss an die bestätigte Förderanmeldung des Hochbaus der Förderantrag für den Ersatzbau erarbeitet.
Zur weiteren Planung des Schulersatzbaus ist die Auswahl eines Architekten / Architekturbüos erforderlich. Da der EU Schwellenwert (derzeit 215.000 € netto) deutlich überschritten werden wird, ist eine europaweite Ausschreibung unumgänglich.
Das vorgeschlagene konkurrierende Vergabeverfahren bietet dem Auftraggeber insbesondere folgende Vorteile:
- die erforderlichen Planungsgrundlagen werden bereits jetzt zusammengestellt.
Dies nimmt die Leistungsphase 1 der HOAI „Grundlagenermittlung“ vorweg und ist später nicht mehr durch einen Auftragnehmer zu vergüten
- es werden bis zu 10 Vorentwürfe konkret für den Ersatzbau erstellt. Gem. Richtlinie der Architektenkammer ist dies erheblich preisreduziert. Stark vereinfacht dargestellt werden 10 Entwürfe für ein Preisgeld in etwa der Höhe eines einzelnen Vorentwurfes (Leistungsphase 2) erstellt.
- die Vorprüfung, ein Preisgericht und ggf. Sachverständige unterstützen den Auftraggeber bei der Beurteilung und Auswahl
Das Verfahren sichert eine breite Mitwirkungsmöglichkeit und eine angemessene hohe Qualität. Auch vor dem Hintergrund der derzeit noch geltenden engen Fristen des Impuls II Förderprogrammes ist eine zügige Planung geboten.
Die Haushaltsmittel für den Auftrag sind im Haushalt 2022 bereits bereitgestellt.