Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/20-188  

Betreff: Errichtung eines Solarparkes in der Gemeinde Wesenberg - Sachstand
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
01.09.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 02.05.2022  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Eingang der landesplanerischen Stellungnahme bzw. die Entscheidung zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens wird abgewartet.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …

 

 


Sachverhalt:

Der Bau- und Umweltausschuss und die Gemeindevertretung haben sich in Ihren Sitzungen am 13.01.2022 bzw. 27.01.2022 (Beschlussvorlage 2021/20-171) mit der Errichtung eines Solarparkes in den Ortslagen Ratzbek und Fliegenfelde befasst und beschlossen, dass vor einer Entscheidung zur Einleitung notwendiger Bauleitplanverfahren die Landesplanungsbehörde beteiligt werden soll.

 

Das Vorhaben ist der Landesplanungsbehörde im März 2022 angezeigt worden. Gleichzeitig wurde um Mitteilung gebeten, ob Ziele der Raumordnung dem Vorhaben entgegenstehen. Grundlage waren die vom Investor zur Verfügung gestellten Unterlagen (Stand: 17.08.2021).

Der in diesem Verfahren ebenfalls beteiligte Kreis Stormarn hat mit Schreiben vom 02.05.2022 eine Stellungnahme abgegeben. Diese ist als Anlage beigefügt.

 

Die Landesplanungsbehörde hat mit Nachricht vom 21.06.2022 folgendes mitgeteilt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zur Planungsanzeige für das im Betreff genannte Vorhaben der Gemeinde Wesenberg steht noch die Stellungnahme der Landesplanung aus, in der wir auch eine Aussage zu der Frage treffen, ob für das Vorhaben die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach Ziffer 4.5.2 Absatz 5 LEP erforderlich ist.

 

Aufgrund der Bedeutung der PV-Planungen für die Energiepolitik muss das weitere Vorgehen mit der nächsten Landesregierung abgestimmt werden. Daher bitte ich um Verständnis, dass sich die Antwort noch etwas verzögern wird. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung zu Ihrer Planungsanzeige.“.

 

Hintergrund dieser Zurückstellung ist, dass der Landesentwicklungsplan in Nr. 4.5.2 als Grundsatz festlegt, dass für größere raumbedeutsame Solar-Freiflächenanlagen ab einer Größe von 20 Hektar (geplant ca. 56 ha) in der Regel ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll.

Nach aktueller Auskunft ist von der Landesplanungsbehörde eine Beschlussvorlage für den schleswig-holsteinischen Landtag erarbeitet worden, in der empfohlen wird, auf diesen Grundsatz zu verzichten. Wann und mit welchem Ergebnis hierüber entschieden wird, ist unbekannt. Daher gilt der Grundsatz weiter und die Landesplanungsbehörde entscheidet je Vorhaben nach eigenem Ermessen, ob sie das Raumordnungsverfahren entsprechend der gesetzlichen Vorgaben der §§. 15 ff. ROG und §§ 14 ff. Landesplanungsgesetz (LaplaG) durchführt.

 

Der Landesentwicklungsplan legt in 4.5.2 im Grundsatz Nr. 4 fest, dass Planungen zu Solar-Freiflächenanlagen möglichst gemeindegrenzenübergreifend abgestimmt werden sollen, um räumliche Überlastungen durch zu große Anhäufungen zu vermeiden. Im Amt Nordstormarn sind Absichten zur Errichtung von Solarparks in Wesenberg, Hamberge und Barnitz bekannt. Verwaltungsseitig wird empfohlen, dass sich zumindest diese Gemeinden mit der Erstellung eines gemeinsamen Flächenkonzepts befassen.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 02.05.2022 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 02.05.2022 (574 KB)      
Seite zurück Nach oben