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Vorlage - 2022/20-189  

Betreff: Antrag auf Wiederaufnahme der Maßnahme "K 71 Radweg Wesenberg, B75 - einschl. OD. Gr. Wesenberg" in das Bauprogramm "Kreisstraßen und Radwege" und Realisierung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
01.09.2022 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
15.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag Wiederaufnahme K 71 in das Bauprogramm (Entwurf)  

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird gebeten, den anliegenden Antrag auf Wiederaufnahme der Maßnahme „K 71 Radweg Wesenberg, B75 – einschl. OD. Gr. Wesenberg“ in das Bauprogramm „Kreisstraßen und Radwege“ und Realisierung (mit folgenden Änderungen) an den Kreis Stormarn zu stellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Wesenberg strebt seit langer Zeit den Bau eines Radweges an der K 71 in der Ortsdurchfahrt Groß Wesenberg bis zur B 75 an. Zuständig für Planung und Bau ist der Kreis Stormarn als Eigentümer der Kreisstraße und damit als Träger der Straßenbaulast.

Der Verkehrsausschuss des Kreises schreibt jährlich das „Bauprogramm für die Kreisstraßen und Radwege“ fort, das die geplanten Baumaßnahmen auflistet und einstuft. Die Recherche in den online zugänglichen der Sitzungsunterlagen des Kreises Stormarn hat folgendes ergeben:

 

In den Bauprogramm 2014, 2015 und 2016 war die Maßnahme „K 71 Radweg Wesenberg, B75 – einschl. OD. Gr. Wesenberg“ in der Dringlichkeitsstufe II aufgeführt. Sie war zudem als Nachrücker für die Dringlichkeitsstufe I in 2014 auf Position 4 und in 2015 und 16 auf Position 2 eingeordnet. Aufgrund des Bauprogramms sind für sieben Maßnahmen eine Förderung bzw. eine Anerkennung der Förderung beantragt worden. Für die Maßnahme in Groß Wesenberg lag die Anerkennung der Förderfähigkeit vor. Der Verkehrsausschuss hat daher entschieden, dass die Planungen weiterverfolgt und die Ergebnisse der Bauentwürfe zu gegebener Zeit dem Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung vorgelegt werden sollen. Die Maßnahmen „K 71 Radweg Wesenberg, B75 – einschl. OD. Gr. Wesenberg“ wechselte von den Nachrückern in die Dringlichkeitsstufe I.

 

Im Bauprogramm 2017 ist die Maßnahme in die Dringlichkeitsstufe II zurückgestuft worden. Die Begründung lauter wie folgt: „Das Vorhaben im Zuge der K 71 ist gegenwärtig nicht realisierbar, da die Grunderwerbsverhandlungen für die erforderlichen Flächen zum Bau eines Radweges gescheitert sind.“.

 

Ab dem Bauprogramm 2018 werden die Dringlichkeitsstufen II und III werden nicht mehr im „Bauprogramm für Kreisstraßen und Radwege“ geführt. Seitdem wird die Maßnahme „K 71 Radweg Wesenberg, B75 – einschl. OD. Gr. Wesenberg“ nicht mehr aufgeführt.

 

Mit der aktuellen Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes „Fahrradfreundliches Stormarn“ ist die fehlende Radwegeverbindung an der K 71 zum den Radweg an der B 75 erneut thematisiert worden. In der Online-Beteiligung der Kommunen ist eine entsprechende Stellungnahme abgegeben worden. Als sogenannter Quick-Win ist für eine schnelle Beseitigung der Gefahrenstelle unter der Autobahnbrücke das Aufbringen von Fahrspuren für Fahrräder in diesem Bereich angeregt worden. Eine Rückmeldung hierzu gibt es bislang nicht. Der Kreisverkehrsausschuss hat sich bislang nur mit den Meldungen für den Südkreis befassen können.

 

Verwaltungsseitig wird daher angeregt, beim Kreis Stormarn die Wiederaufnahme der Maßnahme „K 71 Radweg Wesenberg, B75 – einschl. OD. Gr. Wesenberg“ zu beantragen. Der anliegende Entwurf basiert auf der Ausarbeitung zum Kreis-Radverkehrskonzept und kann geändert werden.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag Wiederaufnahme K 71 in das Bauprogramm (Entwurf) 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Wiederaufnahme K 71 in das Bauprogramm (Entwurf) (376 KB)      
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