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Vorlage - 2022/20-202  

Betreff: Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: Solarfreiflächenanlage zwischen den Ortsteilen Ratzbek und Fliegenfelde
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Wesenberg
15.09.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 1. Aufstellungsbeschluss

 

1.1.            Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die Änderung (Solarfreiflächen­anlagen) für das Gebiet zwischen den Ortsteilen Ratzbeck und Fliegefelde und Eckenhorst aufgestellt (Flächenumgriff Flurstücke Flur 3 17/4, 114,112,4/7,8,9, 4/8, Flur2 29/4.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

- Umwandlung "Landwirtschaftliche Fläche" unter Beachtung von Biotopen in "Fläche(n) für Solarfreiflächenanlagen“

 

 

1.2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

1.3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und Nachbarge-meinden soll ein externes Büro tätig werden.

1.4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

1.5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchge-führt werden: öffentliche Auslegung

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

Der Bauauschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2022 empfohlen einen Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl das Innenministerium wie auch der Kreis Stormarn gefordert haben „im Rahmen der Bauleitplanung darzulegen, dass sich die geplante Fläche aus dem (inter-) kommunalen Solaranlagenkonzept entwickelt und aus welchen städtebaulichen Gründen sich die Gemeinde für die Entwicklung dieser Fläche entschieden hat“

Ein solches Konzept liegt noch nicht vor. Die Thematik soll im kommenden Amtsausschuss beraten werden. Bei der Fläche handelt es sich um Landschaftsschutzgebiet

 

Geltungsbereich der  Änderung des Flächennutzungsplanes

(schwarze Umrandung)

 

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 

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