Vorlage - 2022/13-168
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Feldhorst stimmt der Jahresabrechnung des Einrichtungsträgers „Kindergarten Feldhorster Spatzen e.V.“ für das Jahr 2021 der Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen“ im OT Steinfeld zu.
Die Verwaltung wird gebeten, den errechneten Überschuss in Höhe von 21.610,93 € zu vereinnahmen.
Sachverhalt:
Die vom Träger, „Kindergarten Feldhorster Spatzen e.V.“, erstellte Jahresabrechnung für das Jahr 2021 der Kindertageseinrichtung „Feldhorster Spatzen“ im OT Steinfeld liegt vor – s. Anlage 1.
Die Gemeinde Feldhorst hat auf der Grundlage des Haushaltsplanes für 2021 131.600,00 € an den Träger vorausgezahlt.
Gleichzeitig erhielt die Gemeinde im Jahre 2021 insgesamt 132.198,00 € an SQKM-Mittel zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung.
Aus der Jahresabrechnung 2021 ergibt sich ein Überschuss:
Ausgaben 146.972,45 €
Einnahmen ohne Gemeindeanteil 36.983,38 €
Defizit für die Standortgemeinde 109.989,07 €
Vorauszahlung der Gemeinde 131.600,00 €
Überschuss/Erstattung durch den Träger 21.610,93 €
Aktuell decken die Einnahmen aus den SQKM-Mitteln die Ausgaben der Kindertages-einrichtung, da der Träger weder Miete noch Bewirtschaftungskosten (2.008,41 € Bewirtschaftung + 267,69 € Gebäudeversicherung) an die Gemeinde Feldhorst zahlt.
Als Anlage (2) erhalten Sie eine Gegenüberstellung der Jahresabrechnung zu den Vorjahren zur Kenntnis.
Anlage/n:
Anlage/n:
- 2022-10-20_Jahresabrechnung 2021
- 2022-10-20_Jahresabrechnung 2021_Gegenüberstellung zu Vorjahren