Vorlage - 2022/14-232
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Beschlussvorschlag:
1. Wahlgang
Nach Aufruf durch den 1. stellvertretenden Bürgermeister werden für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters folgende Personen vorgeschlagen:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit hat die/der Kandidat/in ___________ / kein/e Kandidat/in die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht.
Bei erforderlicher Mehrheit:
__________________________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur/zum Ehrenbeamten/in ernannt und vereidigt.
2. Wahlgang, wenn keine absolute Mehrheit erreicht wurde
Sodann wird über dieselben Kandidaten/innen erneut abgestimmt. Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit hat die/der Gemeindevertreter/in _______________________ / kein/e Gemeindevertreter/in die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht.
Bei erforderlicher Mehrheit:
__________________________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
2 a. Nur eine Person
Da die/der Kandidat/in im 2. Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/innen erreicht hat, wird die Wahl in einer späteren Sitzung wiederholt.
3. Stichwahl bei mehreren Kandidat/innen
An der nunmehr erforderlichen Stichwahl nehmen teil:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Die meisten Stimmen hat die Kandidatin/der Kandidat
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auf sich vereinigt. Sie/er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
4. Losentscheid
Da auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis führt, zieht die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters das Los. Das Los entscheidet für dieKandidatin/den Kandidaten
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______________________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
Sachverhalt:
Herr Paul-Friedrich Beeck hat sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Hamberge mit Ablauf des Monats Oktober 2022 niedergelegt. Herr Beeck war u.a. Bürgermeister der Gemeinde Hamberge. Somit ist das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nachzubesetzen.
Erläuterung:
Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren. Die Wahl bedarf gemäß § 52 der Gemeindeordnung der Mehrheit von mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so wird über dieselben Personen erneut abgestimmt. Erhält auch dann niemand die erforderliche Mehrheit, so findet eine Stichwahl zwischen zwei Personen statt. Die Kandidatinnen und Kandidaten nehmen an der Stichwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmzahlen teil. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das von der 1. Stellvertretung des Bürgermeisters zu ziehende Los über die Teilnahme an der Stichwahl. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Führt auch die Stichwahl zu keinem Ergebnis, so entscheidet das Los, welches die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters zieht.
Ausnahmeregelung:
Steht nur eine Person zu Wahl, wird über diese erneut abgestimmt, wenn sie nicht mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Stimmen der Gemeindevertretung erhält. Erhält sie auch im zweiten Wahlgang nicht diese Mehrheit, ist die Wahl in einer späteren Sitzung zu wiederholen.
Anlage/n:
Anlage: keine