Vorlage - 2022/14-233
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Beschlussvorschlag:
- Wahlgang
Nach Aufruf durch die/den Vorsitzende/n werden für die Wahl der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin/des 1. stellvertretenden Bürgermeisters folgende Vorschläge genannt:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Die meisten Stimmen hat die Kandidatin/der Kandidat
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auf sich vereinigt. Sie/Er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
2. Zweiter Wahlgang
Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.
Die/Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
3. Losentscheid
Sofern die Wahl zu keinem Ergebnis führt, zieht die/der Vorsitzende der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für die Kandidatin/den Kandidaten
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Sie/Er erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Die/Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zur Ehrenbeamtin/zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.
Sachverhalt:
Unter Vorsitz der/des neu gewählten Bürgermeisterin/Bürgermeisters findet die Wahl der 1. Stellvertretung statt.
Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei der Wahl der Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters zu berücksichtigen. Jede/r Gemeindevertreter/in und jede Fraktion ist vorschlagsberechtigt.
Zu beachten sind außerdem die Verbote der Verbundenheit mit der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister analog § 22 Abs. 1 GO (Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft bis zum 3. Grad und Schwägerschaft bis zum 2. Grad).
Anlage/n: