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Vorlage - 2022/14-234  

Betreff: Ersatzwahl zweier Mitglieder des Schulausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
10.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Nach Aufruf durch die/den Bürgermeister/in als Vorsitzende/n der Gemeindevertretung werden für die Nachbesetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

___________________________________

 

Abstimmungsergebnis: ______ Stimmen

 

Damit sind Frau/Herr___________________ und Frau/Herr __________________ gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.


Sachverhalt:

Herr Paul Friedrich Beeck hat sein Mandat als Gemeindevertreter mit Ablauf des Monats Oktober 2022 niedergelegt. Herr Beeck war u.a. Mitglied im Schulausschuss der Gemeinde Hamberge.

 

Als Nachrückerin in die Gemeindevertretung Hamberge wurde Frau Wiebke Bornmann festgestellt, die das Mandat angenommen hat. Frau Bornmann war bürgerliches Mitglied im Schulausschuss der Gemeinde Hamberge. Gem. § 46 Abs. 3 Satz 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Hosltein scheiden bürgerliche Mitglieder aus dem Ausschuss kraft Gesetzes aus, weinn sie Mitglied der Gemeindevertretung werden.

 

Es sind somit zwei Mitglieder des Schulausschusses nachzuwählen. Frei gewordene Sitze im Ausschuss werden nach § 46 Abs. 10 i.V.m. § 40 Abs. 3 GO nachbesetzt. Die Abstim-mung erfolgt mit Ja-Stimmen und Enthaltungen, Nein-Stimmen bleiben unberücksichtigt. Gewählt ist die Person mit den meisten Ja-Stimmen (Meiststimmenverfahren).

 

Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Hamberge können in den Schulausschuss auch Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Gemeindevertretung angehören können (bürgerliche Mitglieder). Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter/-innen im Ausschuss nicht erreichen.


Anlage/n:

Anlage/n: keine

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