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Vorlage - 2022/19-178  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up'n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up'n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
21.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2022-11-10 Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.     Für das Gebiet Ortsteil Rehhorst, nördlich und südlich der Gemeindestraße Up´n Knust und Neukoppel westlich angrenzend an die Grundstücke Up´n Knust 7b bis 7d, 9b, 13 und 15 a bis 15 c sowie östlich der Kläranlage Rehhorst wird der Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rehhorst nach § 13 b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Schaffung neuer Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfs,

- Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

- Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

- Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

2.     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.     Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein (PLOH) in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

4.     Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

5.     Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerlichen Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde hat sich in ihrem Siedlungsentwicklungskonzept mit der Schaffung von Wohnbauflächen in den Ortsteilen befasst. Es sind verscheiden Flächen betrachtet und bewertet worden. Die Gemeindevertretung hat am 24.03.2021 das Konzept abschließend beraten. Bestandteil sind u.a. die Flächen R2 und R3. Gemäß Beschluss R2 möglichst in Zusammenhang mit R3 entwickelt werden. Der Flächeneigentümer hat, wie bereits mitgeteilt, um Entwicklung beider Flächen gebeten.

 

Im Flächennutzungsplan sind die Flächen jeweils als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt und sind daher dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Gemäß § 13 b BauGB kann ein Bebauungsplan für Wohnnutzungen auf Außenbereichsflächen ohne die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden, wenn sich die Außenbereichsflächen an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließt. Der Flächennutzungsplan wird nur berichtigt. Dieses Verfahren hier möglich. Der Aufstellungsbeschluss muss allerdings bis zum 31.12.2022 gefasst und veröffentlicht sein und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 gefasst sein.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Geltungsbereich 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022-11-10 Geltungsbereich (307 KB)      
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