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Vorlage - 2018/12-016  

Betreff: Eröffnung durch den bisherigen Bürgermeister und Feststellung des ältesten Mitglieds
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
11.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-05-29 Übersicht Wahlverfahren (Anl. 1 zur Beschlussvorl Eröffng durch bish.BM)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Wahlzeit der Gemeindevertretung beginnt am 01. Juni 2018. Die Gemeindevertretung wird nach Beginn der Wahlzeit durch den bisherigen Vorsitzenden einberufen. Er eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der bisherige Vorsitzende stellt sodann das älteste Mitglied der Gemeindevertretung fest. Unter Leitung des ältesten Mitgliedes wird der Bürgermeister gewählt. Der neu gewählte Bürgermeister wird zum Ehrenbeamten ernannt und leistet den Beamteneid.

 

Anschließend übernimmt er den Vorsitz und verpflichtet die übrigen Gemeindevertreter zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.

 

Im Verlaufe der konstituierenden Sitzung sind verschiedene Wahlverfahren angesprochen.

 

Als Anlage ist eine Übersicht über die Wahlverfahren beigefügt, aus der hervorgeht, welches System für welche Wahl anzuwenden ist.

 

Gewählt wird grundsätzlich durch Handzeichen. Widerspricht eine Gemeindevertreterin bzw. ein Gemeindevertreter, muss geheim durch Stimmzettel abgestimmt werden.

 

Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Auszählen der Stimmzettel hat der Vorsitzende im Rahmen der Verhandlungsleitung. Es können Auszählgremien gebildet werden, die sich z.B. aus dem Vorsitzenden und je einem Mitglied der anderen Fraktionen zusammensetzen.

 

Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den Vorlagen nur die männliche Form verwendet.

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage: Übersicht Wahlverfahren

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-05-29 Übersicht Wahlverfahren (Anl. 1 zur Beschlussvorl Eröffng durch bish.BM) (30 KB)      
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