Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/11-228  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Vorberatung
09.11.2022 
Gemeinsame Sitzung des Finanz- sowie des Bau und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.1_11 Satzung 2023  
1.2_11 EP 2023 Kontensicht  
1.3_11 FP 2023 Kontenansicht  
1.4_Investitionsübersicht  
2.0_11 HaushaltSatzung+Plan 2023  
3.0_Haushaltsplanung FF und JF Badendorf 2023  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
    1. Grundsteuer A: 330 v.H.
    2. Grundsteuer B: 330 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 330 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.
werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2023.

- Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Badendorfr das Haushaltsjahr 2023.

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Badendorf verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2022

 

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche geplanten Aufwendungen bis zum Jahresende auch tatsächlich verursacht werden, wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit r 2022 mit einem ca. EUR 20.000,- voraussichtlich unter dem bisherigen Planwert in Höhe von EUR 110.600,- liegen.

Dies ist insbesondere begründet durch gegenüber der Planung deutlich heren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung von Straßen, gestiegenen Kosten für die Realisierung des Wasserzählertausches und der Unterhaltung der Kläranlagen und weiteren Gebäude (TEUR 72).

 

 

 

 

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Badendorf entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 62.000,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Badendorf wurden auf 9,70km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 40.061,-.

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 165.000,-.

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000).

In 2023 sind dies für Badendorf ca. EUR 416.000,-.

 

Die Zahlung der erhalten SQKM-Mittel an den Träger erfolgt über 361130.5312100.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich.

So zahlt Badendorf in 2023 über 361130.5312100 voraussichtlich EUR 449.000,- aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 von 28,0 v.H. um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Da zum Zeitpunkt der Planung noch keine neueren Daten vorliegen, wurde die Schulverbandsumlage der Gemeinde Badendorfr den Schulverband Grundschule Zarpen mit EUR 107.000,- angesetzt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträger Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden. Aktuell sind hier EUR 107.300,- geplant.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Badendorf

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Badendorf hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde Badendorf ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser von 330% um 38 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

 

 

III. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Die leichte Verschlechterung des Ergebnises im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den geplanten Energiepreissteigerungen (Steigerung der Position 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), welche neben den allgemeinen Preissteigerungen die erhöhten Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen überkompensieren.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von EUR 64.300,-.

 

 

 

 

IV. Finanzplanr das Jahr 2022

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine  Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positives Saldo von EUR 202.300,- vor.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 380.000,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 157.100,- ab.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Badendorf zum 01.11.2022 beträgt EUR 2.774.874,35,-.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren zu Veränderungen.

 

 

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Ergebnisplan 2023 (Kontenübersicht)
    3. Finanzplan 2023 (Kontenübersicht)
    4. Investitionsplan

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzplan
     
  2. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_11 Satzung 2023 (45 KB)      
Anlage 2 2 1.2_11 EP 2023 Kontensicht (80 KB)      
Anlage 3 3 1.3_11 FP 2023 Kontenansicht (92 KB)      
Anlage 4 4 1.4_Investitionsübersicht (55 KB)      
Anlage 6 5 2.0_11 HaushaltSatzung+Plan 2023 (3997 KB)      
Anlage 5 6 3.0_Haushaltsplanung FF und JF Badendorf 2023 (60 KB)      
Seite zurück Nach oben