Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2022/11-230  

Betreff: Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bereich des Gemeindegebietes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 in Verbindung mit § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ für den öffentlichen Verkehr. Die Straße wird in diesem Bereich als Gemeindestraße nach § 3 Abs. 1 Ziffer 3 b des StrWG eingestuft. Die Benutzungsart beschränkt sich auf eine Tonnagebeschränkung von 7,5 t. Der Anliegerverkehr ist von der Tonnagebeschränkung ausgenommen.

 


Sachverhalt:

 Die Gemeindeverbindungsstraße „Wendrade“ wurde im Jahr 1981 fertiggestellt und unterlag seitdem einer Tonnagebeschränkung von 7,5 t. Die Straße war auch nicht als Ersatzstrecke für schwere Fahrzeuge geplant.

 

Im Bereich der Dorfstraße befindet sich das Verkehrszeichen VZ 262-7,5 mit dem Zusatzzeichen 1020-30 (Tonnagebeschränkung 7,5 t, Anlieger frei). In der Vergangenheit kam es immer wieder dazu, dass Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtgewicht in die Straße hereingefahren sind und aufgrund der Örtlichkeit keine Wendemöglichkeit hatten, sodass diese widerrechtlich die Straße nutzen mussten. Daher wurde angeregt, die Beschilderung an den Straßeneingangsbereich (Kreuzung Mitteltor) zu verlegen. Für die Umsetzung des Schildes ist es somit notwendig, eine erneute Widmung vorzunehmen.


Anlage/n:

Anlage/n:

keine 

Seite zurück Nach oben