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Vorlage - 2022/11-231  

Betreff: Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr im Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
22.11.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG ein:

 

  • Straße „Achterste Hoff“ im Bebauungsplan Nr. 7, Flurstücke 352, 374 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.

 


Sachverhalt:

 Die o.g. Straße ist inzwischen erstellt, der Gemeinde übergeben und deshalb dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

 Keine

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