Vorlage - 2022/11-231
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Badendorf widmet als Träger der Straßenbaulast gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes StrWG des Landes Schleswig-Holstein folgende Straßen dem öffentlichen Verkehr und stuft sie als Ortsstraßen i.S.d. § 3 (1) Nr. 3 a) StrWG ein:
- Straße „Achterste Hoff“ im Bebauungsplan Nr. 7, Flurstücke 352, 374 der Flur 6 der Gemarkung Badendorf
Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Widmung öffentlich bekannt zu machen und die Straßenaufsichtsbehörde in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt:
Die o.g. Straße ist inzwischen erstellt, der Gemeinde übergeben und deshalb dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Anlage/n:
Anlage/n:
Keine