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Vorlage - 2022/13-172  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Vorberatung
30.11.2022 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Feldhorst (offen)   
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
07.12.2022 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1.0_13 Satzung HH 2023  
1.1_13 HQ-EP HH 2023  
1.2_13 HQ-FP HH 2023  
1.3_13 EP HH 2023  
1.4_13 FP HH 2023  
1.5_13 Investitionsübersicht HH 2023  
2.0_13 HH 2023  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Feldhorst möge beschließen/ beschließt:

 

1.

Die Hebesätze werden festgesetzt auf:

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A

 

315%

315%

Grundsteuer B

 

315%

 

Gewerbesteuer

 

310%

310%

 

 

2.

Unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens des Jahresabschlusses 2021 ohne/ mit folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2023.

Änderungen:

 

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

I. Haushaltsentwicklung 2022

 

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche geplanten Aufwendungen bis zum Jahresende auch tatsächlich verursacht werden, wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit r 2022 mit einem Ergebnis in Höhe von ca. EUR 95.000,- voraussichtlich in etwa den Planwert in Höhe von EUR 92.400,- erreichen.

 

Der realiserte Haushalt 2022 bewegt sich isnofern bisher sehr nah an den durch die Haushaltsplanung 2022 gestellten Vorgaben.

 

 

 

II. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Feldhorst entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 39.000,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Feldhorst wurden auf 13,0km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.130,-, somit

insgesamt EUR 53.690,-.

 

 

 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung ein: 361110.5312010 ca. EUR 95.000,-.

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000).

In 2023 sind dies für Feldhorst ca. EUR 138.000,-.

 

Die Zahlung der erhalten SQKM-Mittel an den Träger erfolgt über 361130.5312100.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich.

So zahlt Feldhorst in 2023 über das Konto 361130.5312101 voraussichtlich EUR 32.100,- aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 von 28,0 v.H. um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungenr das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss hier weiter mit steigenden Aufwendungen gerechnet werden. Aktuell sind hier EUR 110.000,- geplant.

 

 

g) Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst

Die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst haben im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze r die Hebesätze der Realsteuern angehoben.

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

Wenn die jeweiligen Hebesätze der Gemeinde unter dem jeweiligen Nivellierungssatz liegen, werden die real vereinnahmten Steuern als Basis der Berechnung der Schlüsselzuweisung rechnerisch so angepasst (aufgewertet), als läge der Hebesatz auf Niveau des Nivellierungssatzes. Dadurch erhält die Gemeinde effektiv eine geringere Schlüsselzuweisung.

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde Feldhorst ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser von 315% nach Möglichkeit um 53 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

III. Ergebnisplan

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Entsprechend der aktuellen Planung können teilweise erhebliche Preissteigerungen im Energiebereich (Steigerung der Position 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von EUR 94.400,- auf EUR 130.700,- in 2023) durch die erwarteten zusätzlichen Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen kompensiert werden.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von EUR 98.900,-.

 

 

 

 

IV. Finanzplan

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine  Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorliegenden Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 voraussichtlich ihre Auszahlungen durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeile 17) einen positives Saldo von EUR 175.900,- vor.

 

r Investitionen sind in 2023 EUR 61.600 geplant, so dass die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 117.400,- zunimmt.

 

 

 

 

V. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der jeweilige Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung.

Der Vorlage sind dazu abschließend die Haushaltsplanungen der Kameradschaftskassen für das Jahr 2023 beigefügt.

 

 

 

 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt (Produkte) Ergebnisplan 2023
    3. Haushaltsquerschnitt (Produkte) Finanzplan 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Produktkontenübersicht)
    6. Investitionsübersicht (Einzelpositionen über TEUR 10)

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzpläne
     
  2. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.0_13 Satzung HH 2023 (44 KB)      
Anlage 2 2 1.1_13 HQ-EP HH 2023 (65 KB)      
Anlage 3 3 1.2_13 HQ-FP HH 2023 (70 KB)      
Anlage 4 4 1.3_13 EP HH 2023 (112 KB)      
Anlage 5 5 1.4_13 FP HH 2023 (120 KB)      
Anlage 6 6 1.5_13 Investitionsübersicht HH 2023 (47 KB)      
Anlage 7 7 2.0_13 HH 2023 (3872 KB)      
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