Vorlage - 2018/15-020
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Sachverhalt:
Die Anzahl und Besetzung der Ausschüsse ergeben sich aufgrund des Gesetzes oder aus der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde. Die Ausschüsse werden grundsätzlich im Meiststimmenverfahren gewählt.
Wenn kein Gemeindevertreter und keine Fraktion widerspricht, kann in einem Wahlvorgang "en bloc" ein Ausschuss insgesamt oder alle Ausschüsse zusammen gewählt werden. Dies erleichtert das Wahlverfahren, setzt allerdings eine vorherige zuverlässige Absprache der Fraktionen voraus.
Jede Fraktion kann verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse durch Verhältniswahl gewählt werden. In diesem Fall reichen die Fraktionen schriftlich Listen ein, über die abgestimmt wird. Es können auch Mitglieder anderer Parteien bzw. Wählergemeinschaften in den Vorschlag aufgenommen werden, wenn einer anderen Fraktion daraus kein Nachteil entsteht. Die Besetzung der Ausschüsse muss demnach grundsätzlich die Sitzverteilung in der Gemeindevertretung widerspiegeln.
Die Zuteilung der Ausschusssitze erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Lague/Schepers, also mit Teilung der Stimmen durch 0,5 - 1,5 - 2,5 - usw., nicht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung, sondern nach den Stimmen, die die Fraktionsvorschläge auf sich vereinigt haben.
Sollte bei der Besetzung der Ausschüsse durch Verhältniswahl eine Fraktion abweichend von ihrer Stärke in der GV mehr als die Hälfte der Ausschusssitze erhalten, wird derjenigen Fraktion mit der nächsten Höchstzahl ein weiterer Ausschusssitz zugeteilt (Überproportionalitätsklausel). Dieser Fall kann nur eintreten, wenn die Gemeindevertretung drei und mehr Fraktionen hat.
Fraktionen, die nach der Verhältniswahl nicht in einem Ausschuss vertreten sind, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied in den Ausschuss zu entsenden (Grundmandat). Dies gilt auch für fraktionslose Gemeindevertreter für einen Ausschuss ihrer Wahl.
Folgende Ausschüsse sind zu besetzen:
a)Wahlprüfungsausschuss mind. 3 Gemeindevertreter
b)Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung 3Gemeindevertreter
c)Finanz-, Bau- und Umweltausschuss 5 Mitglieder
In den Ausschuss zu c) können auch bürgerliche Mitglieder gewählt werden (§ 46 Abs. 3 GO i. V. m. der Hautsatzung). Ihre Zahl darf die der Gemeindevertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Protokollierung:
a) Wahlprüfungsausschuss
Es liegt im Ermessen der Gemeindevertretung, die Anzahl der Mitglieder festzulegen. Die Mindestzahl beträgt 3 Gemeindevertreter
1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:
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Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen
Damit sind die oben genannten Bewerber gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.
Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:
a)______ - Fraktion
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b)______ - Fraktion
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Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:
Vorschlag derVorschlag der
______ - Fraktion______ - Fraktion
______ Stimmen______ Stimmen
Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Bewerber gewählt:
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Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
b) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung
1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:
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Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen
Damit sind die oben genannten Bewerber gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.
Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:
a)______ - Fraktion
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b)______ - Fraktion
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Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:
Vorschlag derVorschlag der
______ - Fraktion______ - Fraktion
______ Stimmen______ Stimmen
Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Bewerber gewählt:
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Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
c) Finanz-, Bau- und Umweltausschuss
1. Möglichkeit: Meiststimmenverfahren "en bloc"
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Besetzung des Ausschusses folgende Vorschläge benannt:
_____________________________
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Abstimmungsergebnis: ____ Stimmen
Damit sind die oben genannten Bewerber gewählt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
2. Möglichkeit: Verhältniswahl wurde von der ___________- Fraktion verlangt.
Von den Fraktionen werden folgende Listenwahlvorschläge benannt:
a)______ - Fraktion
_______
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b)______ - Fraktion
_______
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Die Abstimmung über die Wahlvorschläge ergibt folgendes Abstimmungsergebnis:
Vorschlag derVorschlag der
______ - Fraktion______ - Fraktion
______ Stimmen______ Stimmen
Aufgrund des Höchstzahlverfahrens sind folgende Bewerber gewählt:
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Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Anlage/n: