Vorlage - 2018/11-051
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Sachverhalt:
Mitglieder der Gemeindevertretung können sich durch eine besondere Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeinevertretung zu einer Fraktion zusammenschließen.
Die Fraktionszugehörigkeit ist nicht an eine Mitgliedschaft in einer Partei- oder Wählergemeinschaft gekoppelt.
Die Mindeststärke einer Fraktion beträgt 2 Mitglieder.
Die Erklärung über die Zugehörigkeit ist zu protokollieren.
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Es sollen die Vorsitzenden der Fraktionen benannt werden.
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Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-05-29 Erklärung über Fraktionszugehörigkeit (10 KB) |