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Vorlage - 2018/11-054  

Betreff: Wahl der Stellvertretenden des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
18.06.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Unter Vorsitz des neu gewählten Bürgermeisters findet die Wahl seiner Stellvertreter statt.

 

Die Wahl erfolgt im Meiststimmenverfahren. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei der Wahl der Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters sind das Verhältnis der Sitzzahlen der Fraktionen und die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters zu berücksichtigen. Jeder Gemeindevertreter und jede Fraktion ist vorschlagsberechtigt. Sie sind gehalten, ein Mitglied der zu berücksichtigenden Fraktion vorzuschlagen. Haben zwei oder mehr Fraktionen die gleiche Höchstzahl, können Personen aus diesen Fraktionen vorgeschlagen werden. Nur die berechtigte Fraktion bzw. berechtigte Fraktionen kann/können ausdrücklich oder stillschweigend auf das Vorschlagsrecht verzichten.

 

Zu beachten sind außerdem die Verbote der Verbundenheit mit dem Bürgermeister analog § 22 Abs. 1 GO (Ehe, Lebenspartnerschaft, Verwandtschaft bis zum 3. Grad und Schwägerschaft bis zum 2. Grad) mit dem Bürgermeister.

 

 

Protokollierung:

a)     1. Stellvertreter

 

1. Wahlgang

 

Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des 1. stellvertretenden Bürgermeisters folgende Vorschläge gemacht:

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Die meisten Stimmen hat der Bewerber

 

_____________________________

 

auf sich vereinigt. _____________________ erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

2. Zweiter Wahlgang

 

Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.

Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

 

3. Losentscheid

 

Da die Wahl zu keinem Ergebnis führt, zieht der Vorsitzende der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für den Bewerber

 

_____________________________

 

__________________________ erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

 

b)     2. Stellvertreter

 

1. Wahlgang

 

Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters folgende Vorschläge gemacht:

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

_____________________________

 

_____________________________

 

Die meisten Stimmen hat der Bewerber

 

_____________________________

 

auf sich vereinigt. __________________________ erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

 

2. Zweiter Wahlgang

 

Bei Stimmengleichheit ist der Wahlgang zu wiederholen.

 

3. Losentscheid

 

Da die Wahl zu keinem Ergebnis führt, zieht der Vorsitzende der Gemeindevertretung das Los. Das Los entscheidet für den Bewerber

 

_____________________________

 

______________________________  erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Der Gewählte wird für die Dauer der Wahlzeit zum Ehrenbeamten ernannt und vereidigt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

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