Vorlage - 2019/22-046
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Zarpen beschließt die Beschaffung und das Aufstellen von Spielgeräten im Außenbereich der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“ und beteiligt sich unter Berücksichti-gung des Förderbetrages mit zwei Drittel an den Gesamtkosten (ca. 11.100,00 €), somit ca. 7.400,00 €. Die Gemeindevertretung stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen, zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, ggf. erforderliche Nachaufträge zur Sicherstellung der fach- und fristgerechten Fertigstellung des Vorhabens zu erteilen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. notwendige Abstimmungen mit dem Fördergeber zu treffen.
Die Mittel werden im Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Aus dem Infrastruktur-Modernisierungs-Programm für das Land Schleswig-Holstein wurden dem Planungs-/Sozialraum Amt Nordstormarn insgesamt ca. 72.000,00 € für qualitätsver-bessernde Maßnahmen in Kindertagesstätten zur Verfügung gestellt. Die Mittel wurden auf die Kindertageseinrichtungen im Amt Nordstormarn entsprechend der Anzahl der Betreuungsplätze verteilt.
Die Bürgermeister der Gemeinden Zarpen und Mönkhagen haben im Dezember 2018 miteinander abgestimmt, die Fördermaßnahme gemeinsam zu unterstützen, indem die Gemeinde Zarpen 2/3 und die Gemeinde Mönkhagen 1/3 des kommunalen Eigenanteils übernehmen. Mitte Dezember 2018 wurde ein Förderantrag gestellt. Die Kosten für die durch die Gemeinden Zarpen und Mönkhagen geplante Maßnahme belaufen sich nach vorliegen-den Angeboten auf insgesamt ca. 11.100,00 €.
Mit Zuwendungsbescheid des Kreises Stormarn vom 18.02.2019 wurde eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 2.571,66 € für die Beschaffung und das Aufstellen von Spielgeräten in der DRK-Kindertagesstätte in Zarpen bewilligt. Daraus ergibt sich ein kommunaler Eigen-anteil in Höhe von insgesamt ca. 8.600,00 €, wobei die Gemeinde Zarpen einen Anteil von ca. 5.750,00 € (2/3 des kommunalen Anteils) und die Gemeinde Mönkhagen einen Anteil von ca. 2.850,00 € (1/3 des kommunalen Anteils) trägt.
Wegen der langen Lieferfristen (bis zu einem Jahr) für Spielgeräte und dem kurzen Bewilli-gungszeitraum (30.9.19) war es erforderlich, entsprechende Aufträge umgehend zu erteilen.
Anlage/n:
Anlagen: Angebot für Spielgeräte und Aufbau