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Vorlage - 2019/19-077  

Betreff: Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010
hier: Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
06.06.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) Stellungnahme der Geeminde Rehhorst (Entwurf: 09.05.2019)  
2a) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Auszug Amt Nordstormarn  
2b) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung  
3a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C, Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn  
3b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C, Hauptkarte, Zeichenerklärung  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Rehhorst gibt zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein – Entwurf 2018 (Stand 27.11.2108) die als der Anlage 1 beigefügte Stellungnahme (Stand: 09.05.2019) mit folgenden/ohne Änderungen ab. 

 

 

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Sachverhalt:

Die Landesregierung hat entschieden, das Landesentwicklungsplan 2010 vor dessen Ablauf fortzuschreiben. Am 27.11.2018 wurde der Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Dieser soll die Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Schleswig- Holstein für 15 Jahre festlegen. Er wird insofern auch Grundlage der in den kommenden Jahren neu zu erstellenden Regionalpläne sein.

 

Der Planentwurf besteht aus

 

-          dem Textteil (276 Seiten) mit den Herausforderungen, Chancen und strategischen Handlungsfeldern (Teil A) und den rechtsverbindlichen Grundsätzen und Zielen der Raumordnung (Teil B),

-          der Karte und

-          dem Umweltbericht (143 Seiten).

 

Auf das vollständige Beifügen dieser Dokumente zur Vorlage ist verzichtet worden. Diese sind voraussichtlich noch bis zum 31.05.2019 im Internet unter https://www.bolapla-sh.de/plan/lep_01 verfügbar.

 

Das Innenministerium hat die wesentlichen Neuerungen des LEP gegenüber dem LEP 2010 wie folgt zusammengefasst:

-          Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen ist aufgrund des erhöhten Wohnungsneubaubedarfs aktualisiert worden (neuer Geltungszeitraum, neuer Stichtag beim Wohnungsbestand). Außerdem wurden Ausnahmen definiert, um ihn flexibler zu gestalten.

-          Der Plan wurde an die energiepolitischen Ziele angepasst, um eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende zu ermöglichen.

-          Neu im Plan ist die Raumordnung des Untergrundes zur Nutzung tiefer Geothermie und zur Errichtung von Energiespeichern in Salzkavernen.

-          Fracking als Fördermethode von Kohlenwasserstoffen wird ausgeschlossen.

-          Angesichts des Klimawandels gibt es im Plan neue Vorgaben zu Binnenhochwasser- und Küstenschutz und dem Schutz kritischer Infrastrukturen.

-          Eingeführt wurde eine neue Raumkategorie "Vorranggebiet für den Küstenschutz und die Klimafolgenanpassung im Küstenbereich". Die Raumkategorie Binnenhochwasserschutzes wurde an wasserrechtliche Vorgaben angepasst.

-          Erstmals enthält der Plan eine Vorgabe für die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme im Land.

-          Die Bedeutung von Digitalisierung und Kommunikationsinfrastruktur für Daseinsvorsorge und wirtschaftliche Entwicklung wurde gestärkt.

-          Es gibt einen neuen Teil A mit übergeordneten und strategischen Ansätzen für eine zukunftsorientierte Landesentwicklung.

-          In einem neuen Kapitel "Vernetzung und Kooperation" wird das raumordnerische Leitbild "Denken und Handeln in funktionalen Räumen" konkretisiert.

-          Das bestehende Zielsystem zur räumlichen Steuerung des großflächigen Einzelhandels wurde flexibilisiert und an die geltende Rechtsprechung angepasst.

-          Infrastrukturvorhaben der verschiedenen Verkehrsträger wurden im Plan aktualisiert und Aspekte für die Mobilität der Zukunft ergänzt.

-          Die Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung wurden erweitert.

-          Die raumordnerischen Ansätze zu Klimaschutz und Klimaanpassung wurden im Plan zusammengeführt.

-          Es wurden Voraussetzungen geschaffen, damit gemäß dem Landesnaturschutzgesetz der Biotopverbund mindestens 15 Prozent der Landesfläche umfassen kann, einschließlich zwei Prozent Wildnisgebiete.

-          Außerdem ist geplant, dem Landesentwicklungsplan eine raumordnerische Experimentierklausel zur Seite stellen, die im Landesplanungsgesetz verankert werden soll.

 

Für die Gemeinde Rehhorst ergeben sich zum bestehenden Landesentwicklungsplan keine relevanten Änderungen.

 

Interessant für die Gemeinde sind die Aussagen zum wohnbaulichen Entwicklungsrahmen (LEP-Entwurf S. 77 ff.), die bereits seit dem Beginn des Beteiligungsverfahrens am 18.12.2018 Anwendung finden. Sie haben keine negativen Auswirkungen auf die Gemeinde.

Der bisherige wohnbauliche Entwicklungsrahmen bleibt bestehen, so dass weiterhin bis zu 15 Prozent neue Wohnungen gebaut werden können. Der Rahmen bezieht sich auf den Wohnungsbestand am 31.12.2017 und für den Zeitraum 2018 bis 2030. Zum Datum der Feststellung des LEP (voraussichtlich Ende 2020/Anfang 2021) soll es einen neuen Stichtag für die Geltung der wohnbaulichen Entwicklungsrahmen geben. Daraus werden weitere Entwicklungspotentiale für die Kommunen entstehen. Das Innenministerium erläutert dazu: „Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen wurde außerdem flexibilisiert. Das heißt, es wurden neue Ausnahmemöglichkeiten definiert, unter denen der Rahmen geringfügig überschritten werden kann. Möglich ist dies jetzt für bestimmte Maßnahmen der Innenentwicklung und zur Deckung von Wohnungsbedarfen der örtlichen Bevölkerung. Außerdem ist es weiterhin möglich, im Rahmen von interkommunalen Vereinbarungen abzuweichen. Diese sollen zukünftig möglichst auch auf Ämterebene geschlossen werden.“.

 

Für die Gemeinde Rehhorst bedeutet dieses aktuell einen möglichen Wohnungszuwachs von 46 Wohneinheiten. Hiervon sind jedoch die in 2018 abgeschlossenen Neubauvorhaben und vorhandene Baulücken abzuziehen. Abzurechnen sind auch neue Wohnungen, die durch Gebäudeerweiterungen entstanden sind und die in laufenden Bauleitplanverfahren vorgesehen Wohneinheiten. Zudem ist zu beachten, dass seitens der Landesplanung in der Bauleitplanung ein Einzelhaus mit zwei Wohneinheiten angerechnet wird. Die zunächst hoch erscheinende Anzahl der zulässigen Wohneinheiten, die über eine Bauleitplan entwickelt werden könnte, relativiert sich hierdurch aber. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Überschreitung der 15%-Regel zulässig. Hierfür ist aber ein aufwendiges Abstimmungsverfahren notwendig, dass mit dem erzielten Nutzen schwer vereinbar sein wird. Bei der Stellungnahme sollte auch auf die historisch gewachsene Struktur der Bebauung eingegangen werden. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes sieht weiterhin den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung vor. Hierbei wird aber nicht ausreichend auf die örtlichen Gegebenheiten (Straßendörfer, Runddörfer, Landwirtschaftsbetriebe, Naturschutz), die eine Innenentwicklung unverhältnismäßig erschweren oder unmöglich machen, eingegangen.

 

Im anliegenden Stellungnahmenentwurf wird neben den Regelungen zum Wohnbauentwicklungsrahmen und dem Vorrang der Innenentwicklung auch kurz auf die gesonderte Teilfortschreibung zum Sachthema Windenergie eingegangen.

 

Weitere Informationen zu den Entwürfen und zum Verfahren sowie die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gibt es unter www.schleswig-holstein.de/lep-fortschreibung.

 

Da das Beteiligungsverfahren offiziell am 31.05.2019, ist der anliegende Entwurf in Abstimmung mit dem stellv. Bürgermeister bereits fristwahrend eingereicht worden. Änderungen, Ergänzungen oder eine vollständige Rücknahme sind aber nachträglich möglich.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Stellungnahme (Entwurf: 09.05.2019

2a) LEP 2010 – Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn

2b) LEP 2010 – Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung

3a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 – Teil C Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn

3b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 – Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 1) Stellungnahme der Geeminde Rehhorst (Entwurf: 09.05.2019) (10 KB)      
Anlage 4 2 2a) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Auszug Amt Nordstormarn (142 KB)      
Anlage 5 3 2b) LEP 2010 - Teil C Hauptkarte, Zeichenerklärung (380 KB)      
Anlage 1 4 3a) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C, Hauptkarte, Auszug für Amt Nordstormarn (301 KB)      
Anlage 2 5 3b) Fortschreibung LEP, Entwurf 2018 - Teil C, Hauptkarte, Zeichenerklärung (541 KB)      
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