Vorlage - 2019/14-079
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg vom 12.06.2019,
- Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft vom 20.06.2019.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 15.07.2019 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) inklusive Begründung und die umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom 06.06.2019 bis einschließlich 05.07.2019 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen.
Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 29.05.2019 amtlich bekannt gemacht. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 04.06.2019 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, Ländliche Räume und Integration SH | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz | ohne |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Netz Lübeck GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg | |
Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft | |
HanseWerk Natur GmbH | |
TenneT TSO GmbH | ohne |
| |
Nachbargemeinde
|
|
Hansestadt Lübeck | ohne |
Gemeinden Badendorf und Wesenberg |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Besonders hinzuweisen ist auf die Stellungnahmen der SH-Netz, Betrieb Spezialnetze – Team Freileitungen zur Breite des Leitungsschutzbereiches der 110 kV-Freileitung. Diese hat sich im Vergleich zu der 2017 vorgebrachte Leitungsauskunft deutlich verringert. Dieses hat aber nur geringe Auswirkungen auf den Bebauungsplan. In der Planzeichnung ist der Leitungsschutzbereich übernommen worden. Die Begründung ist entsprechend angepasst.
Diese Aktualisierungen führen nicht zu einem erneuten Beteiligungsverfahren. Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 15.07.2019)
2a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - gesamt
2b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - Auszug
2c) Begründung zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.6 (Stand: Entwurf 27.05.2019)
3a) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - gesamt
3b) 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - Auszug
3c) Begründung zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr.6 (Stand: 15.07.2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Beschlussempfehlung (Stand 15.07.2019) (2761 KB) | ||||
2 | 2a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - gesamt (2375 KB) | ||||
3 | 2b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) - Auszug (471 KB) | ||||
4 | 2c) Begründung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: Entwurf 27.05.2019) (708 KB) | ||||
5 | 3a) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - gesamt (2373 KB) | ||||
6 | 3b) 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) - Auszug (1166 KB) | ||||
7 | 3c) Begrüundung zur 1. Änderung des B-Planes Nr. 6 (Stand: 15.07.2019) (749 KB) |