Vorlage - 2019/11-107
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Sanierung des Langenjahrener Wegs im 3.Bauabschnitt in Verbindung mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln, §15 Abs. 1 des Finanzausgleichsgesetzes mit einem Zuschuss über 60% der förderfähigen Kosten. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Hinrichs und Partner vom 15.10.2018 kann auch für die erneute Antragstellung zugrunde gelegt werden.
Voraussichtliche Gesamtausgaben: 78.832,51€ (Baumaßnahme 72.500,00€ und Ingenieurkosten 6.332,51€).
Geplante Finanzierung:
Beantragte Zuwendung von ca. 60%: 43.500,00€
Eigenmittel von ca. 40%:29.000,00€
Nichtförderfähige Ingenieurkosten:6.332,51€
Der Betrag von 78.832,51€ wird in den Haushalt 2020 eingestellt. Bei Bewilligung der Fördermaßnahme wird das Bauprojekt umgesetzt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Ingenieurbüro Hinrichs & Partner aus Lübeck mit der Planung, Ausschreibung, Überwachung und Abrechnung der Maßnahme zu beauftragen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das aus der Ausschreibung resultierende, wirtschaftlichste Bauunternehmen mit der Ausführung zu beauftragen.
Sachverhalt:
Die in der Anlage dargestellten Teilabschnitte im Langenjahrener Weg weisen starke Längs-, Quer- und Netzrisse auf. Die gerissene Oberfläche ermöglicht ein Eindringen von Oberflächenwasserin den Ober- und Unterbau und fördert – besonders in der Frost-Tau-Periode- die Zerstörung der Straße.
Anlage/n:
Anlage/n:
Lagepläne, Kostenschätzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lagepläne Kostenschätzung Langenjahrener Weg 3.BA (1833 KB) |